Schmid Samuel · Ständerat · 2000-03-21
Schmid Samuel · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-21
Wortprotokoll
Ich unterstütze den Antrag der Mehrheit, vom Bericht in zustimmendem Sinn Kenntnis zu nehmen.
Der Bericht hält fest, dass "die politische und strategische Entwicklung seit der Wende von 1989/90 in Europa, die Beurteilung des neuen Bedrohungsspektrums sowie unsere knapper werdenden Ressourcen .... eine Neukonzipierung unserer Sicherheitspolitik" erforderten. Das ist richtig, und damit ist auch bereits gesagt, dass jeder derartige Bericht nur auf Zeit Geltung hat. Wenn sich Morgen geopolitisch etwas verändert, wenn Morgen eine neue Waffentechnik Allgemeingut wird oder zum Risikopotenzial gehört, dann haben wir unsere Sicherheitspolitik neu zu überdenken. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, hier von vorgegebenen Zeitläufen zu sprechen, sondern man hat sich jederzeit der Realität zu beugen.
Grundsätzlich bin ich ebenfalls der Auffassung, dass der Bericht die Lage richtig beurteilt. Er kann sich dabei auf eine breit angelegte Analyse aus der Kommission Brunner stützen, deren Mitglieder am Schluss von links bis rechts mit ihrer Unterschrift bestätigten, dass wir:
1. eine Armee brauchen, was wir auch im Hinterkopf behalten müssen, wenn wir das nächste Geschäft (Umverteilungs-Initiative) behandeln werden;
2. eine Armee brauchen, die die Kernkompetenzen bewahrt, aber teilweise neu ausgerichtet ist;
3. eine "aufwuchsfähige" Armee brauchen - ich komme auf diesen Begriff noch zurück -;
4. eine Milizarmee mit teilweise auftragsspezifischer Professionalisierung wollen, was nicht das Gleiche ist wie ein Berufsheer;
5. einen besseren Nachrichtendienst brauchen;
6. in Teilbereichen eine Kooperation brauchen, um bestehende und bekannte Lücken in unserem Verteidigungs- oder Sicherheitsdispositiv zu schliessen. In diese Richtung geht ebenfalls der Bericht, der jetzt effektiv in unterschiedlicher Tiefenschärfe diese Probleme ordnet.
In diesem Zusammenhang komme ich auf das Votum von Kollege Maissen zurück, der, gestützt auf diese unterschiedliche Genauigkeit, die Auffassung vertritt, man dürfe von diesem Bericht nicht in zustimmendem Sinn Kenntnis nehmen.
Ich schicke eines voraus: Es war zwar in den Geschichtsbüchern immer wieder zu lesen, dass die Gewaltentrennung in unserem Land absolut sei. Spätestens seit dem letzten Krieg aber hat die Belastung von Parlament und Verwaltung derart zugenommen, dass wir nicht mehr von absoluter Gewaltentrennung, sondern zu Recht von kooperierenden Gewalten sprechen. Vor genau diesem Hintergrund hat es auch einen Sinn, dass der Bundesrat für die Neuausrichtung der Armee in einem Bericht quasi eine Absichtserklärung vorlegt, zu der wir uns nun äussern können. Er ist praktisch eine Grundsatzerklärung, die zur Diskussion gestellt wird. [PAGE 156] Da heisst eine Zustimmung - die mehr ist als eine blosse Kenntnisnahme - höchstens, dass man im Plus und Minus einverstanden ist mit den Bemerkungen, die hier gemacht wurden; dass man einverstanden ist damit, dass der Bundesrat jetzt über Leitbild und Gesetzgebung in dieser Richtung weiterfährt.
Wenn die Analyse tatsächlich als richtig anerkannt wird, scheint mir nun, dass dem auch der Bericht Rechnung trägt. Auch mir geht der Bericht in Teilbereichen zu wenig weit. Die Aufwuchsfähigkeit beispielsweise wird häufig zitiert, aber die Tragweite dieses Begriffes ist nach meinem Dafürhalten noch nicht in allen Teilen klar. Aufwuchsfähigkeit verpflichtet beispielsweise später auch einmal das Parlament, weil zeitgerecht entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Planung der Aufwuchsfähigkeit ist das eine, die Realisierung wird das andere sein. Hier wird sich auch das Parlament konkret Gedanken machen müssen; der Bericht spricht darüber kaum.
Nun zur Kooperation: Sie scheint ein Problem zu sein, das grundsätzlich zu Differenzen Anlass gibt. Es wurde bisher nicht darauf hingewiesen, dass der Bericht auch von der Kooperation im Innern spricht und nicht nur von der politisch sensibleren Kooperation mit dem Ausland. Hier, bei der Kooperation im Innern, haben wir mit Sicherheit ein Verbesserungspotenzial. Ich bin froh, wenn der Bundesrat diese Chancen nutzen wird. In Bezug auf die Kooperation mit dem Ausland schicke ich voraus, dass sich der Bundesrat zu Recht klar an die Begrenzung hält, wenn er festhält, dass es zum einen die Prämisse der Neutralität gibt, die hier die Schranken setzt, dass es zum andern aber auch die Vorgabe der völkerrechtlichen Legitimation für derartige Kooperationen geben muss.
Jetzt sind wir im übrigen Bereich leider - ich hätte das auch lieber anders - darauf angewiesen, dass wir in Teilbereichen kooperieren, um Erfahrungen zu sammeln. Es ging aus der Diskussion deutlich hervor, dass wir nicht einfach plötzlich kooperieren können. Kooperieren mit unseren hoch komplexen Systemen heisst, die gleiche Sprache zu sprechen, sich letztlich irgendwie mindestens einmal gesehen und Erfahrungen gesammelt zu haben. Hier muss man konkret auf eine gemeinsame Tätigkeit zurückblicken können, um dann innert kürzester Zeit erfolgreich zu sein. Alles andere ist nicht mehr realistisch, wir müssten sonst in diesen Bereichen bewusst eine Sicherheitslücke in Kauf nehmen. Wenn wir effektiv bereit sind, das zu tun, lasse ich mit mir persönlich darüber sprechen, ob wir auf diese Kooperation verzichten können. Dann müssen wir uns aber auch bewusst sein, welche Konsequenzen das für den Einsatz unserer Armee als Sicherheitsmittel im Krisen- und im Kriegsfall auch haben wird.
Divisionär Däniker hat meines Erachtens in diesem Zusammenhang kürzlich in einem Bericht zu Recht geschrieben: "Die Schweiz wird sich weder durch integrale Neutralität noch durch den Alleingang einer autonomen Verteidigung schützen können." Ich sagte schon, ich hätte es auch lieber anders; aber ich bin gezwungen, die Realitäten so zu nehmen, wie sie sind.
Deshalb halte ich dafür, dass der Bericht eine Richtung angibt, in welcher wir weiter voranschreiten sollten. Auch ich behalte mir vor, sowohl in Diskussionen zum neuen Armeeleitbild als auch in Diskussionen zu konkreten gesetzlichen Vorschlägen, frei Anträge stellen zu können. Aus heutiger Sicht werden sie allerdings in die Richtung gehen, wie sie der Bericht darstellt.
Ich bitte Sie, vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.