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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-17

Wortprotokoll

Die gegenwärtige Ausgestaltung der Schuldenbremse sieht vor, dass Finanzierungsdefizite kompensiert werden müssen und Überschüsse in den Schuldenabbau fliessen. Das ist der Grundsatz, und das führt mittelfristig dazu, dass die Nettoschulden abgebaut werden.

Die Tendenz zum Schuldenabbau ist politisch gewollt. Bei der Einführung der Schuldenbremse hat sich das Parlament für diese Regelung im Finanzhaushaltgesetz ausgesprochen. Konkret müssen Fehlbeträge aus früheren Defiziten wieder kompensiert werden. Ergibt sich hingegen ein positiver Stand, bleibt dieser bestehen. Dies gilt für beide Kontrollstatistiken der Schuldenbremse.

Wie Sie wissen, hat das Ausgleichskonto, also die Kontrollstatistik für den ordentlichen Haushalt, einen positiven Saldo von 20 Milliarden Franken, weil der Bundeshaushalt bis 2019 regelmässig Überschüsse schreiben konnte. Umgekehrt hat das Amortisationskonto für den ausserordentlichen Haushalt zurzeit einen hohen Fehlbetrag von 27 Milliarden Franken, und zwar wegen der hohen Ausgaben, die wir in der Corona-Zeit bewältigen mussten. Die Corona-Pandemie führte zwischen 2020 und 2023 zu ausserordentlichen Ausgaben. Dann haben wir seit 2022 ausserordentliche Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Insbesondere wegen der hohen ausserordentlichen Ausgaben der letzten Jahre sind die Nettoschulden des Bundes zurzeit höher als bei der Einführung der Schuldenbremse. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat weder den früheren Schuldenabbau rückgängig machen noch den Abbau der Corona-Schulden infrage stellen.

Die Verwendung des positiven Stands des Ausgleichskontos für Mehrausgaben stünde im Widerspruch zu den jüngsten politischen Entscheiden, die Sie gefällt haben. Bundesrat und Parlament lehnten es im Rahmen der Beratung zum Abbau der Corona-Schulden im Jahr 2022 ab, den früheren Schuldenabbau durch eine Verrechnung mit den Corona-Schulden rückgängig zu machen - dies vor dem Hintergrund, dass tiefe Staatsschulden ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die Schweiz sind und einen Puffer für künftige Krisen bedeuten. Gegenwärtig werden die strukturellen Finanzierungsüberschüsse für den Abbau der Corona-Schulden verwendet und dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Diese Regelung gilt bis zum Abbau des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto, also längstens bis 2039.

Wollte man die zukünftigen strukturellen Überschüsse für einen anderen Zweck verwenden, müsste der Abbau der Corona-Schulden neu geregelt werden, dies sehr kurz nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelung im Jahr 2023. Bisher ist der Abbau der Corona-Schulden denn auch noch nicht in Gang gekommen: Erstens wurden neue ausserordentliche Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine nötig, zweitens schrieb der Bund in den Jahren 2022 und 2023 strukturelle Finanzierungsdefizite, und drittens nahm die SNB in den Jahren 2023 und 2024 keine [PAGE 1610] Gewinnausschüttungen vor, und damit konnten auch keine Zusatzausschüttungen in den Schuldenabbau fliessen. In Zukunft dürfte jedoch ein schrittweiser Abbau möglich sein.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.