Rosenwasser Anna · Nationalrat · 2025-09-17
Rosenwasser Anna · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-17
Wortprotokoll
Die Pelz-Initiative will den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten. Diese Forderung ist nicht neu, es gibt sie schon mindestens seit den 1980er-Jahren. Seit 2013 ist die Pelzdeklarationspflicht in Kraft, aber Untersuchungen zeigen, dass sich niemand daran hält. Deswegen nahm der Nationalrat vor über drei Jahren mit einer grossen Mehrheit die Motion Aebischer Matthias 19.4425 an, die den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten wollte. Mit 144 zu 31 Stimmen war dieser Rat damals dafür. Der Ständerat lehnte die Motion damals aber ab.
Als Reaktion darauf begannen die Initiantinnen und Initianten mit dem Sammeln von Unterschriften für die Initiative, um die es heute geht. Das ist ein klares Zeichen der Zivilgesellschaft. Die Schweizer Bevölkerung stellt sich gegen tierquälerisch erzeugten Pelz. Der Bundesrat und das [PAGE 1615] Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen haben in der Ausarbeitung des Gegenvorschlags hervorragende Arbeit geleistet. Ihnen gebührt an dieser Stelle ein herzlicher Dank.
Der Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative entspricht in seinen Grundzügen den Forderungen der Initiative. Er geht sogar darüber hinaus, indem er nicht nur den Import, sondern auch den Handel aufnimmt. Deshalb hat das Initiativkomitee sogar in Aussicht gestellt, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag des Bundesrates die Räte erfolgreich übersteht.
Wir stimmen heute über drei Minderheitsanträge ab.
Die Minderheit Baumann zu Artikel 14a beantragt die Streichung des Wortes "stark" bei der Formulierung bezüglich der Methoden, bei denen ein Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Aus unserer Perspektive beginnt Tierquälerei nicht erst bei einer starken Beeinträchtigung des Wohlergehens, sondern schon früher, weswegen wir die Minderheit unterstützen.
Meine Minderheit zu Artikel 14a habe ich Ihnen bereits erläutert und möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich bereit bin, diese zurückzuziehen, sobald die Frau Bundesrätin Stellung bezogen hat, wie tierquälerische Schlagfallen in Zukunft kategorisiert werden.
Die dritte Minderheit, ebenfalls eine Minderheit Baumann, bezieht sich auf Artikel 14b und auf das Zertifizierungssystem. Der Mehrheitsantrag der WBK-N fordert ein weltweit anerkanntes System zur Zertifizierung von Pelzen. Allerdings gibt es weltweit nur eines, nämlich Furmark. Furmark ist ein Produkt der Pelzindustrie. Die Mehrheit der WBK-N will also, dass die Pelzindustrie bestimmt, welche Pelze tierquälerisch hergestellt werden. Furmark erlaubt diverse tierquälerische Praktiken, darunter Ertränkungsfallen und Pelzfarmen mit Gitterkäfigen, die Tieren die Pfoten aufschlitzen. Denn natürlich hat die Pelzindustrie ein Interesse daran, dass so wenige Methoden wie möglich als tierquälerisch gelten. Wenn wir dieser Mehrheit zustimmen, geben wir Schweizer Tierquälereistandards auf und entkernen den eigentlich sinnvollen Gegenvorschlag.
Eine Pelzdeklarationspflicht, wie wir sie bisher haben, reicht offensichtlich nicht aus. Der Nationalrat hat ein Importverbot schon einmal deutlich beschlossen, weil Tierquälerei nicht tragbar ist. Diese wichtige Regulierung darf nicht von der Pelzindustrie kommen. Dieser Mehrheitsantrag ist wie ein Fuchs im Hühnerstall. Wir möchten, dass es sowohl dem Fuchs als auch den Hühnern gut ergeht.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen daher, alle Minderheiten zu unterstützen.