Meier Andreas · Nationalrat · 2025-09-17
Meier Andreas · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-17
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen heute die Ergebnisse der Beratung der WBK-N zur Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)" sowie zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates vorstellen. Ebenfalls behandelt haben wir in diesem Zusammenhang die Initiative des Kantons Zürich mit einem vergleichbaren Anliegen.
Die Pelz-Initiative verlangt, dass die Bundesverfassung ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte vorsieht. Damit soll die Schweiz ein starkes Zeichen für den Tierschutz setzen. Der Bundesrat wie auch die Kommission anerkennen dieses Anliegen, weisen aber darauf hin, dass ein solches Verbot in der Verfassung sowohl handelsrechtliche Probleme schaffen als auch Fragen der Stufengerechtigkeit aufwerfen würde. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative deshalb zur Ablehnung, legt aber gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Änderung des Tierschutzgesetzes vor: Der Import, die Durchfuhr und auch der Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen sollen verboten werden.
Die WBK trat bei ihrer Beratung einstimmig auf diesen Gegenvorschlag ein. Wir befassten uns intensiv mit den vorgeschlagenen Formulierungen, mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie mit der Frage, wie der Vollzug eines solchen Verbots praktisch gestaltet werden kann. Bei einzelnen Punkten zeigten sich dabei innerhalb der Kommission durchaus auch divergierende Auffassungen.
Besonders zentral war die Diskussion um die gesetzliche Definition, welche Methoden als tierquälerisch gelten sollen. Der Entwurf des Bundesrates nennt Methoden, bei denen das Wohlergehen der Tiere stark beeinträchtigt wird. Ein Teil der Kommission stellte die Frage, ob das Adjektiv "stark" nicht zu restriktiv sei. Nach längerer Diskussion kam die Mehrheit jedoch zum Schluss, dass diese Formulierung sinnvoll sei, weil sie sicherstelle, dass sich der Vollzug auf klar abgegrenzte und gravierende Fälle konzentriere. Mit 15 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission daher, bei Artikel 14a Absatz 2 am Begriff "stark" festzuhalten.
Zudem wurde zu Artikel 14a Absatz 3 ein Antrag gestellt, bestimmte Praktiken wie die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden oder die Jagd mit Fallen im Gesetz explizit [PAGE 1612] als tierquälerisch zu bezeichnen. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit, obwohl inhaltlich Konsens bestand. Der Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen mit dem Hinweis abgelehnt, dass solche Detailregelungen in eine Verordnung gehörten. Auf dieser Ebene hat der Bundesrat die Möglichkeit, Definitionen anzupassen, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.
Beide abgelehnten Anträge liegen Ihnen nun hier im Rat als Minderheitsanträge vor.
Ein weiterer wichtiger Punkt betraf die Frage, wie die Einhaltung der Tierschutzstandards beim Import kontrolliert werden soll. Der Bundesrat schlug vor, dass Pelze nur dann importiert werden dürfen, wenn sie aus Betrieben stammen, die die Kriterien eines Zertifizierungsprogramms des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erfüllen. Damit wurde eine spezifisch schweizerische Lösung geschaffen, was entsprechend Ressourcen binden würde. Die Mehrheit der Kommission konnte sich mit diesem Ansatz nicht anfreunden. Sie erachtete es als nicht praktikabel,[NB]dass[NB]die[NB]Schweiz alleine ein eigenes Zertifizierungsprogramm etablieren soll. Vielmehr hielt es die Kommission für zwingend, auf gleichwertige internationale Standards abzustellen.
Ein angenommener Antrag Sauter betreffend Artikel 14b Absätze 1 und 2 sieht vor, dass sich die Schweiz auf etablierte Systeme stützen kann, beispielsweise Furmark. Es wurde in der Debatte betont, dass es letztlich Aufgabe der Schweizer Verwaltung sei, diese Standards sorgfältig zu prüfen und nur diejenigen anzuerkennen, die zuverlässig sind und inhaltlich dem Schweizer Tierschutz gerecht werden. Damit bleibt die Entscheidungshoheit bei unseren Behörden, ohne dass ein eigenes, aufwendiges Kontrollsystem aufgebaut werden muss. Eine Minderheit beantragt hingegen, dem Wortlaut des bundesrätlichen Entwurfes zuzustimmen und die Zertifizierung durch das BLV im Gesetz zu verankern.
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission dem abgeänderten Gegenvorschlag mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.
Anschliessend diskutierte die Kommission über die eigentliche Volksinitiative. Die Mehrheit war der Ansicht, dass das Anliegen ernst zu nehmen sei, der Gegenvorschlag jedoch eine bessere Lösung darstelle. Der Gegenvorschlag geht inhaltlich teilweise sogar weiter als die Initiative: Er verbietet nicht nur den Import, sondern auch die Durchfuhr und den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen. Zudem ist er flexibler ausgestaltet und lässt sich im Einklang mit internationalen Verpflichtungen umsetzen. Die Kommission beantragt mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Im Rahmen derselben Beratung setzte sich die WBK-N auch mit der Standesinitiative Zürich auseinander. Diese verlangt ebenfalls ein Importverbot für Echtpelze aus tierquälerischen ausländischen Zuchten oder aus Wildfang. Da das Anliegen inhaltlich bereits durch den Gegenvorschlag des Bundesrates abgedeckt wird, beantragt die Kommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Die WBK-N beantragt ausserdem gemäss Artikel 105 des Parlamentsgesetzes, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern. Bei Bedarf ermöglicht dies dem Ständerat, sich die nötige Zeit zu nehmen, um dieses Geschäft zu behandeln.
Erlauben Sie mir, kurz die Gründe zu skizzieren, weshalb die Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ein Importverbot auf Verfassungsstufe ablehnt. Erstens wären die handelspolitischen Risiken beträchtlich, da ein generelles Verbot kaum mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO und der EU vereinbar wäre. Zweitens gehört der Tierschutz ins Gesetz, nicht in die Verfassung. So kann die Politik flexibler auf neue Entwicklungen reagieren. Drittens ist der Gegenvorschlag ausgewogener, er stärkt den Tierschutz deutlich, ohne die Schweiz international in Schwierigkeiten zu bringen. Die Mehrheit der WBK ist überzeugt, dass der Gegenvorschlag in der angepassten Fassung eine praktikable Lösung darstellt.
Die Kommission beantragt deshalb, diesen Gegenvorschlag anzunehmen, die Volksinitiative abzulehnen, der Standesinitiative Zürich keine Folge zu geben und die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern.