Gafner Andreas · Nationalrat · 2025-09-17
Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-17
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte" fordert ein generelles Verbot von obgenannten Produkten. Das ist unserer Ansicht nach eine legitime Forderung. Die Herstellung und Vermarktung von Schweizer Pelzen wird nicht tangiert, denn da gibt es eine Kontrolle, und die Thematik ist gesetzlich klar geregelt. Der Bundesrat hat den Ball aufgenommen und einen moderaten, indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Zudem hat er bereits Verordnungsanpassungen umgesetzt, die schon per 1.[NB]Juli 2025 greifen. Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre.
Neu gilt, dass Pelze und Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Die Regelung enthält einerseits eine Definition der Pelze und andererseits eine Definition der als tierquälerisch geltenden Methoden. Die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, bleibt weiterhin möglich. Sie wird in der Vorlage explizit geregelt und ist erlaubt, wenn die Bestätigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vorliegt, dass ein Produkt nicht tierquälerisch erzeugt wurde. So können die Konsumenten in der Schweiz sicher sein, dass sie Produkte kaufen, die nicht mit tierquälerischen Methoden hergestellt wurden. In der Pelzdeklarationsverordnung sieht man, wie die Details geregelt sind. Der Bundesrat kann jederzeit Anpassungen der Verordnung vornehmen.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates wurde in der Kommission vorberaten und leicht angepasst. Bei Artikel 14a Absätze 2 und 3 unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der Mehrheit. Es braucht im Gesetz keine solchen Präzisierungen. Das wird in der Verordnung geregelt, wo die Kompetenz beim Bundesrat liegt.
Bei Artikel 14b Absatz 1 ist unsere Fraktion gespalten. Ein Teil wird mit der Minderheit Baumann stimmen, ein anderer mit der Mehrheit. Der Pelzhandel in der Schweiz ist ein kleines Segment. Für dieses Segment vom BLV ein eigenes Zertifizierungssystem schaffen zu lassen, ist für einen Teil der Fraktion nicht verhältnismässig. Im Antrag der Mehrheit wird zudem auf Artikel 14a hingewiesen, der die Ein- und Durchfuhrbedingungen regelt. Der Bundesrat verweist zudem auf die fünf Leitprinzipien im Bereich Tierwohl der Weltorganisation für Tiergesundheit.
Ich fasse zusammen: Die SVP-Fraktion empfiehlt die Initiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte" zur Ablehnung. Die Mehrheit der Fraktion wird den indirekten Gegenvorschlag ebenfalls ablehnen. Ein beachtlicher Teil der Fraktion unterstützt jedoch den indirekten Gegenvorschlag. Die Minderheit Baumann bei Artikel 14 wird zum Teil unterstützt. Im Weiteren stimmen wir mit der Mehrheit.
Ich komme noch zur Initiative des Kantons Zürich. Diese lehnen wir ab. Es braucht sie nicht, denn der indirekte Gegenvorschlag nimmt deren Forderungen vollumfänglich auf.