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Haller Ursula · Nationalrat · 2003-09-17

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-17

Wortprotokoll

Dass wir hier nicht nur ein ethisch-moralisches, sondern auch ein emotionales Thema behandeln, hat mein Vorredner soeben bewiesen. Der Ständerat hat das Gesetz in der Frühjahrssession 2003 bekanntlich einstimmig mit 23 zu 0 Stimmen verabschiedet. Dies zeigt, dass die künstliche Trennung zwischen Embryonenforschung und Stammzellenforschung politisch vertretbar ist, weil für die Stammzellenforschung eine breite Unterstützung vorhanden ist, währenddem die Embryonenforschung emotional stark verunsichert und nicht zuletzt mit dem Thema der Reproduktionsmedizin verbunden wird. Auch die in unserer Fraktion geführte Diskussion hat dies deutlich gemacht. Es scheint denn auch aus unserer Sicht sinnvoll, die Diskussion der Embryonenforschung mit dem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zu verbinden. Ob allerdings aus rein wissenschaftlicher Sicht die nun beabsichtigte Trennung zwischen Embryonenforschung und Stammzellenforschung sinnvoll ist, weil möglicherweise nicht konsequent umsetzbar, muss hier mindestens gefragt werden, da bin ich mit Maya Graf einverstanden.

Auch muss die Frage erlaubt sein, ob wir uns mit der Trennung zwischen Embryonen- und Stammzellenforschung nicht selbst behindern. Ist es in der Praxis möglich, nur an Stammzellen zu forschen? Verlieren wir nicht zu viel Zeit, die andere Länder nutzen? Ich hoffe, dass der Forschungsplatz Schweiz dadurch nicht gefährdet wird und unsere Forscher und Forscherinnen ihre Arbeit deshalb nicht ins Ausland verlegen.

Wenn die Diskussion über die Embryonenforschung mit dem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen verbunden wird, hat dies jedoch mindestens den Vorteil, dass man bei anderen Vorschlägen hinsichtlich der Ausweitung des Geltungsbereichs darauf verweisen kann, dass es verfehlt wäre, die zurzeit auch gemäss Gesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geltende Definition eines Embryos, der durch die Befruchtung einer Eizelle entsteht, ändern zu wollen. Sicher haben Sie alle die jüngsten Meldungen über die Möglichkeit der Produktion von Eizellen und von totipotenten Zellen aus Stammzellen bei Mäusen gelesen. Diese Meldungen zeigen eigentlich nur, wie problematisch die Diskussion über Pluri- oder Totipotenz von Zellen ist. Es wird letztlich eine jahrelange Grundlagenforschung brauchen, um auf alle auftauchenden Fragen auch eine entsprechende Antwort zu finden. Diese Zeit sollte genutzt werden, um sinnvoll über Chancen und Risiken zu diskutieren, um offene Fragen jetzt zu beantworten wie diejenige, was mit den vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes entstandenen altrechtlichen Embryonen passieren soll, die spätestens am 31. Dezember dieses Jahres zu vernichten wären - übrigens ein schrecklicher Ausdruck.

Wir sind uns bewusst, dass die Fassung des Ständerates restriktiver ist als die Vorlage des Bundesrates. Dies hat jedoch eindeutig auch den Vorteil, dass der Entwurf dadurch breiter abgestützt ist und damit die zurzeit dringliche Regelung der Forschung mit embryonalen Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen gewonnen werden, offen hält.

Wir sind uns auch bewusst, dass die Chancen für eine rasche und vernünftige Regelung der Stammzellenforschung steigen, wenn sich unsere Version an der Fassung des Ständerates anlehnt. Die auf die Stammzellenforschung reduzierte Vorlage bringt die auch aus unserer Sicht zu begrüssende Öffnung für die Grundlagenforschung. Das Gesetz hat somit realistische Chancen für eine gute Akzeptanz, auch wenn letztlich nicht alle Mitglieder der SVP-Fraktion zustimmen werden.

Trotzdem möchte ich noch einen Aspekt erwähnen, nämlich die Frage der Moral und der Ethik, letztlich auch die Frage betreffend die religiösen Gefühle. Der Kommissionspräsident hat ebenfalls darauf hingewiesen, und ich wiederhole die Frage: Darf ein Embryo, also werdendes menschliches Leben, in der Forschung überhaupt verbraucht, also zerstört werden, auch wenn damit hochwertige Forschungsziele verfolgt werden? Dies im Wissen, dass auch der Embryo - auch der überzählige - ein Recht auf den Schutz der Menschenwürde hat, wie es vorhin Herr Widmer ausgedrückt hat, und nicht als blosse Sache oder Ware betrachtet werden kann.

Ich darf Ihnen versichern, die SVP-Fraktion hat diese moralischen, ethischen und religiösen Fragen sehr seriös diskutiert. Wir sind also froh, dass diesen Fragen auch in der Kommission ein grosser Stellenwert zukam und dass eingehend darüber diskutiert wurde. Schlussendlich muss aber jeder und jede diese Fragen selbst beantworten. Es gilt, die daraus resultierende Haltung respektive Meinung zu respektieren, auch bei einer anderen eigenen Auffassung.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass die zur Diskussion stehende Vorlage die wichtige Öffnung für die Grundlagenforschung bringt.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion, auf das Gesetz einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.