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Arslan Sibel · Nationalrat · 2025-09-17

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Am 26.[NB]Oktober 2023 hat die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen die parlamentarische Initiative Steinemann 22.478 behandelt und ihr mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Die Initiative fordert eine Änderung der Strafprozessordnung, sodass die Kantone die Strafverfolgung von Polizisten und Polizistinnen von der Ermächtigung einer nicht richterlichen Behörde abhängig machen können.

Am 7.[NB]Oktober 2024 wurde der Vorstoss von der Schwesterkommission mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates bezweifelte, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene tätig werden muss.

Am 16.[NB]Januar 2025 hat Ihre Kommission für Rechtsfragen die Initiative ein zweites Mal beraten. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschied die Kommission, den Verband [PAGE 1629] Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) schriftlich zu konsultieren.

An ihrer Sitzung vom 3.[NB]Juli 2025 hat die RK-N von der Antwort des Verbandes Kenntnis genommen. Der VSPB bestätigt, dass das geltende Recht den Kantonen bereits erlaubt, für die strafrechtliche Verfolgung von Polizeiangehörigen eine Ermächtigung zu verlangen. Weil diese Möglichkeit bereits heute, gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b StPO, besteht und weil, wie es mein Vorredner, der Berichterstatter der Kommission, auch ausgeführt hat, die Frage der Kontrolle über die Polizei wichtig ist, um deren Glaubwürdigkeit zu wahren, hat die Kommission in der zweiten Lesung mit 14 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung entschieden, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Minderheit Golay Roger - Sie haben es gehört - meint, dass viele Kantone von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Aus diesem Grund wollten einige Kommissionsmitglieder den Bundesrat beauftragen, zu prüfen, ob es zweckmässig ist, dass die Strafverfolgung von Mitgliedern der Vollziehungs- und Gerichtsbehörden zwingend von einer Ermächtigung abhängt. Da der entsprechende Antrag mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde, wurde der Antrag der Minderheit Golay Roger eingereicht. Sie beschloss, an der ursprünglichen Position der Kommission festzuhalten und im Nationalrat dafür einzutreten, dass der Initiative Folge gegeben wird; wir haben das vorhin gehört.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative Steinemann keine Folge zu geben.