Hübscher Martin · Nationalrat · 2025-09-17
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-17
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte" verfolgt ein berechtigtes Anliegen, nämlich den Schutz von Tieren vor unnötigem Leid. Gerade als Landwirt und insbesondere als Tierhalter kann ich Ihnen versichern, dass es nicht die Idee ist, dass Tiere leiden.
Ich unterstütze daher den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ausdrücklich. Warum? Weil er das Anliegen der Initiative aufnimmt, aber gleichzeitig die wirtschaftlichen und internationalen Realitäten berücksichtigt. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Pelzprodukte nur dann importiert und gehandelt werden dürfen, wenn sie nachweislich nicht unter tierquälerischen Bedingungen hergestellt wurden. Die Initiative orientiert sich demgegenüber allein am schweizerischen Tierschutzrecht. Das mag aus moralischer Sicht konsequent erscheinen, ist aber aus handelspolitischer Sicht problematisch. Ein absolutes Importverbot würde uns in Konflikt mit internationalen Abkommen bringen und könnte zu Sanktionen oder Handelsstreitigkeiten führen.
Es wäre nicht stufengerecht, das in der Bundesverfassung zu regeln. Der indirekte Gegenvorschlag hingegen regelt stufengerecht und bietet den Mittelweg an. Er schützt das Tierwohl, ohne unsere internationale Glaubwürdigkeit aufs Spiel zu setzen. Er erlaubt auch Ausnahmen bei klaren Nachweisen durch die Zertifizierungssysteme.
Auch wenn gewisse Tierschutzorganisationen Standards als ungenügend kritisieren, ist es unsere Aufgabe, praktikable, überprüfbare Lösungen zu schaffen und nicht ideologische Maximalanforderungen umzusetzen, welche am Ende eben doch nicht alle Bereiche erfassen. So will der Minderheitsantrag Rosenwasser bei Artikel 14a Absatz 3 eine Ergänzung in Bezug auf die Jagd von Tieren mit Fallen und auf Käfige mit Gitterböden. Ich kann Ihnen aber sagen: Nicht der Verzicht auf Käfige mit Gitterböden und auf die Jagd von Tieren mit Fallen macht allein das Tierwohl aus. Es gibt noch viel mehr Kriterien: Ich will, dass die Tiere auch Licht haben, dass sie genügend Futter haben. Vieles andere gehört auch dazu, das kann man nicht abschliessend aufzählen. Es wäre nicht stufengerecht, die Vorgaben im Gesetz zu regeln, das sollte auf Verordnungsebene geregelt werden. Diese Kompetenz wird in Artikel 14a Absatz 3 dem Bundesrat übertragen. Wir setzen darauf, dass der Bundesrat die hohen Schweizer Standards, die wir im Tierschutzbereich haben, basierend auf diesem Artikel auch in die Verordnung aufnimmt. Dann sind die Vorgaben komplett und nicht nur auszugsweise wiedergegeben, und sie sind stufengerecht.
Ich bitte Sie daher, dem Gegenvorschlag zuzustimmen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. So setzen wir ein starkes Zeichen für den Tierschutz - dies mit Augenmass, Verantwortung und internationaler Anschlussfähigkeit. Damit können wir auch dem Anliegen der Standesinitiative Zürich Rechnung tragen.