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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2003-09-17

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Vor fünf Jahren hat dieses Parlament entschieden, dass wir für die Forschung am Menschen eine gesetzliche Grundlage schaffen sollen. Dieses Gesetz liegt noch immer nicht vor, nicht einmal im Entwurf. Stattdessen hat man jetzt in ungewöhnlichem Tempo ein Embryonenforschungsgesetz ins Parlament gebracht, das unter grossem Druck schnell verabschiedet werden soll. Dies nur deshalb, weil anlässlich eines einzigen Forschungsprojektes eine Gesetzeslücke festgestellt wurde. Eine einzige Forscherin in der Schweiz arbeitet mit menschlichen embryonalen Stammzellen. 7000 Forschende betreiben Forschung am Menschen. Das Parlament setzt deshalb falsche Prioritäten. Falsch sind die Prioritäten auch, weil es zur Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht nur eine valable, sondern auch eine Erfolg versprechende und bereits weit entwickelte Forschung mit adulten Stammzellen gibt.

Weil dieses Gesetz eine reine Zwängerei ist, weil es unausgereift ist, weil die Verfassungsgrundlage fehlt und weil die Alternativen vorhanden sind, unterstützen ich und ein Teil der SP-Fraktion den Nichteintretensantrag der Minderheit Graf.

Dass die Verfassungsgrundlage für dieses Gesetz auf mehr als wackligen Füssen steht, hat auch der Ständerat anerkannt. Er hat deshalb eine Aufspaltung vorgenommen, die ich nicht nachvollziehen kann. Gemäss Verfassung ist die Forschung an Embryonen nicht erlaubt. Was anderes aber ist die Gewinnung von embryonalen Stammzellen als Forschung am Embryo? Schliesslich wird der Embryo für die Gewinnung von embryonalen Stammzellen vernichtet. Die Verfassung, aber auch das Fortpflanzungsmedizingesetz erlauben die Forschung am Embryo aber nur, wo diese die Lebenschancen des Embryos verbessern - das ist das Gegenteil von vernichten. Die Bevölkerung hat 1992 unter diesen Voraussetzungen einen Verfassungsartikel angenommen. Um glaubwürdig zu sein, sind wir es deshalb der Bevölkerung schuldig, die Verfassungsfrage vertieft zu beurteilen, oder noch besser: die Bevölkerung erneut zu befragen.

Der heutige Gesetzentwurf hat keine genügende Verfassungsgrundlage, er ist mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Deshalb unterstütze ich auch den Rückweisungsantrag der Minderheit I (Dormann Rosmarie). Die Minderheit I verdient aber auch aus einem anderen Grund unsere Unterstützung. Während der Beratung dieses Gesetzes war viel die Rede von überzähligen Embryonen. Wir haben verschiedenste Zahlen gehört, und jede Klinik handhabt den Umgang mit überzähligen Embryonen etwas anders. Wir haben deshalb eine Präzisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes gefordert. Dies wurde abgelehnt.

Auch aus diesem Grund beantragen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit I (Dormann Rosmarie) auf Rückweisung zu unterstützen.