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Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-09-17

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-17

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat sich in diesem Jahr anlässlich verschiedener Sitzungen mit dem Fälschungsskandal bei der Sammlung von Unterschriften für Referenden und Initiativen befasst. Die vorliegende parlamentarische Initiative wurde anlässlich der Sitzung vom 15.[NB]August 2025 behandelt. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.

Dass das Fälschen von Unterschriften bei der Sammlung für Volksinitiativen und Referenden ein Problem darstellt, wird von der Mehrheit der Kommission selbstverständlich nicht ausgeblendet. Aber es ist wie bei der Bekämpfung einer Krankheit mit einer Medizin. Die verabreichte Medizin sollte nicht derart starke Nebenwirkungen aufweisen, dass es den Patienten am Schluss schlechter geht als ohne die verabreichte Medizin. Nach Auffassung der Mehrheit der SPK wäre genau dies der Fall, würde man den Ansatz des Initianten umsetzen.

Der Initiant geht von einer quasi idealen Sammelsituation aus. Eine Person sammelt im persönlichen Umfeld oder bei einer Standaktion Unterschriften. Sie hat ihre Unterschriftenbogen jederzeit im Blick und könnte mit ihrer Unterschrift bezeugen, dass die Unterschriften echt sind; dies mindestens dann, wenn die Unterzeichner selber die Unterschrift nicht fälschen. In der Praxis finden Unterschriftensammlungen aber nicht nur in solchen Situationen vollständiger Kontrolle statt. An Messen und Marktständen liegen Unterschriftenbogen für verschiedene politische Gemeinden auf. Verschiedene Sammlerinnen und Sammler bedienen sich dieser Bogen. Wie soll da eine einzelne Person bezeichnet werden, welche für das Sammeln der Unterschriften verantwortlich ist? Würde nicht geradezu eine gesetzgeberische Anstiftung zur Falschbeurkundung vorliegen, wenn jemand als verantwortliche Person seine Unterschrift auf den Unterschriftenbogen setzt und damit bezeugt, dass alles korrekt abgelaufen ist, obwohl sie oder er bei der Leistung der Unterschriften gar nicht unmittelbar dabei war?

Und schliesslich: Initiativ- und Referendumskomitees rufen im digitalen Zeitalter breit dazu auf, auf den entsprechenden Webpages Unterschriftenbogen herunterzuladen, zu unterzeichnen und den Komitees einzusenden. Welche Unterschrift gehört auf einen solchen Bogen? Wer soll da bezeugen, dass zuhause in der guten Stube keine Unterschrift, z.[NB]B. diejenige des Ehepartners oder der Ehepartnerin, gefälscht wurde?

Dann gibt es neben der Optik der Sammelnden natürlich auch noch die Optik der Unterzeichnenden. Müssen diese damit rechnen, dass ihre korrekt abgegebenen Unterschriften ungültig sind, nur weil niemand bereit ist, als verantwortliche Person den Bogen zu unterzeichnen, oder weil das schlicht vergessen ging?

Für die Mehrheit der Kommission ist es wichtig, dass die Ausübung der Volksrechte nicht durch neue bürokratische Hürden erschwert wird. Der Kommission wurde von der Bundeskanzlei - Sie haben das auch von Kollege Schilliger schon gehört - eine ganze Reihe von eingeleiteten Massnahmen aufgezeigt. Es sind dies erstens insbesondere verstärkte Kontrollen, die nachgewiesenermassen wirken, allerdings zu einer Verdoppelung der Auszählzeit führen; zweitens das Einreichen von Strafanzeigen: Zwar ist zurzeit noch kein Strafverfahren abgeschlossen, aber die Strafanzeigen sollten eine präventive Wirkung haben; drittens das Meldemonitoring, mit welchem Kantone Verdachtsfälle melden können, und viertens der runde Tisch "Integrität Unterschriftensammlungen", an dem Sammelorganisationen, Initiativkomitees, Interessenverbände, Parteien und Behörden teilgenommen haben und bei dem der Entwurf zu einem Verhaltenskodex mit verschiedenen Massnahmen erarbeitet wurde.

Die Minderheit, Sie haben das von Kollege Tschopp gehört, sieht einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie sieht die vorliegende Initiative als eine von mehreren zu verfolgenden Pisten.

Die Kommission empfiehlt Ihnen aber mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.