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Graf Maya · Nationalrat · 2003-09-17

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich habe einen Nichteintretensantrag zum vorliegenden Stammzellenforschungsgesetz gestellt und möchte Ihnen darlegen, welche Gründe es gibt, auf dieses Gesetz jetzt zu verzichten. Es sind im Wesentlichen fünf Punkte:

1. Die Verfassungsmässigkeit ist nicht gegeben.

2. Die Aufsplitterung des Embryonenforschungsgesetzes in ein Gesetz, das nur Stammzellenforschung betrifft, ist künstlich und unehrlich.

3. Es darf kein Schnellverfahren auf Druck eines voreiligen Entscheides des Nationalfonds geben, die Regelung wird im geplanten Bundesgesetz über die Forschung am Menschen vorgenommen.

4. Menschliches Leben darf nicht instrumentalisiert werden.

5. Prävention und Alternativen sollen gefördert werden; die adulte Stammzellenforschung hat gerade in der Schweiz ein grosses Potenzial.

Zu Punkt 1: Die Bundesverfassung äussert sich meiner Ansicht nach in Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe a sehr deutlich - ich bin da auch mit Herrn Randegger nicht gleicher Meinung -: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig."

Der Verfassunggeber und später auch der Gesetzgeber im Fortpflanzungsmedizingesetz haben das Verbot für die Forschung an Embryonen immer als aus diesem Artikel gegeben angesehen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit Wissen, dass Missbräuche wirksam unterbunden sind, sowohl die Änderung der Bundesverfassung im Jahre 1992 wie auch das neue Fortpflanzungsmedizingesetz im Jahre 1998 angenommen. Es ist nun eine Spitzfindigkeit zu behaupten, Forschung an so genannt überzählig gebliebenen Embryonen würde knapp nicht darunter fallen. Ich bin der Meinung, dass Sie zuerst die Verfassung ändern müssen, wenn Sie Forschung für fremde Zwecke an menschlichen Embryonen und deren Stammzellen wollen, und Sie müssen auch noch einmal die Bevölkerung darüber befragen.

Zu Punkt 2: Das Herausbrechen der Stammzellenforschung aus dem vom Bundesrat vorgelegten Embryonenforschungsgesetz ist genau ein Trick, um die "schwache Verfassungsmässigkeit" zu umschiffen. Der Ständerat, der auf diese Idee gekommen ist, hat denn auch ziemlich offen gesagt, das Eis sei dünn, hier aber begehbar. Ausserdem wird natürlich gehofft, dass einem Referendum der Wind aus den Segeln genommen werden könnte, wenn das Gesetz nur noch von Stammzellenforschung spricht.

Stellen Sie sich das vor; das ist doch keine Gesetzgebung in einem ethisch derart heiklen Gebiet! Sie wissen genau, dass zum Zweck der Gewinnung von embryonalen Stammzellen immer auf Embryonen zurückgegriffen werden muss, die bei einer In-vitro-Fertilisation entstanden sind. Diese Embryonen werden bei der Gewinnung zerstört. Embryonen und deren Stammzellen sind also eine Einheit und können doch nicht einfach, weil es gesetzestechnisch bequemer ist, auseinander dividiert werden. Darum muss die Forschung an Embryonen und Stammzellen, wenn schon, im gleichen Gesetz geregelt werden. Das bringt uns zum nächsten Punkt. [PAGE 1351]

Zu Punkt 3: Warum dieses Tempo für dieses Gesetz, das doch verfassungsmässig und gesetzestechnisch nicht "verhält"? Weil der Nationalfonds im Jahre 2001 mit seinem vorschnellen Entscheid Forschungsgelder für die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen gesprochen hat, damit ein Präjudiz geschaffen und damit Druck auf die Politik ausgeübt hat. Wegen eines bis heute wahrscheinlich einzigen Forschungsprojektes in der Schweiz müssen wir nun im Eilzugstempo ein Gesetz durchboxen, das verfassungsmässig auf wackligen Beinen steht. Stellen Sie sich das Verhältnis vor: Wir haben vermutlich viele Tausende von Projekten, die an Menschen forschen; wir haben dazu noch immer kein Gesetz. Aber wir haben ein einziges, ehrgeiziges, mit öffentlichen Geldern unterstütztes Forschungsprojekt an menschlichen Stammzelllinien und müssen dafür ein Gesetz basteln.

Zu Punkt 4: Hier möchte ich Ihnen kurz meine grundsätzliche Kritik darlegen. Die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus einem menschlichen Embryo bedeutet die Instrumentalisierung dieses Embryos für fremde Zwecke. Ich gehe davon aus, dass alle menschlichen Wesen Menschenwürde haben, auch Embryos, die zu einem Menschen heranwachsen. Es gibt aus meiner Sicht kein Recht, sie für Drittzwecke zu benützen, auch wenn diese Zwecke ethisch hoch stehend sind. Wir wehren uns daher als Grüne dagegen, dass menschliches Leben und menschliches Erbgut derart instrumentalisiert werden.

Zu Punkt 5: Ich weise darauf hin, dass das Potenzial von adulter Stammzellenforschung noch lange nicht ausgeschöpft ist und dass hier die Möglichkeiten sehr gross sind. Warum z. B. lenken wir dann unsere Forschungsgelder in der Schweiz nicht ganz bewusst in diese Richtung, dorthin, wo es ethisch weniger heikel ist und wo therapeutische Möglichkeiten bereits bestehen?

Ich bitte Sie also, meinen Nichteintretensantrag zu unterstützen. Alle Fragen des Forschens am Menschen gehören ganzheitlich im bereits in Vorbereitung stehenden Gesetz über die Forschung am Menschen geregelt und sollen nicht im Schnellzugstempo hier durchgeboxt werden.