Studer Heiner · Nationalrat · 2003-09-17
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-17
Wortprotokoll
Die Minderheit II ist forschungsfreundlich, auch wenn es die Kommissionssprecher anders sehen. Wir gehören zu denen, die, wenn es um die Mittel und um die Rahmenbedingungen ging, immer auch zu den Grosszügigen gehörten und gehören. Wir wollen und unterstützen, dass die Forschung an den adulten Stammzellen wirklich engagiert weitergeführt wird. Es geht also nicht darum zu verhindern, sondern darum, Grenzen zu setzen, und zwar eben ethische Grenzen zu setzen; und diese kommen nicht aus dem Zufall heraus. Sonst würde unsere Verfassung nicht eine klare Bestimmung für Lebensschutz enthalten, wie schon meine Vorredner gesagt haben, das will ich nicht wiederholen. Wir sind als Minderheit II klar zur Überzeugung gekommen, dass die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, diesen Lebensschutz nicht mehr konsequent und so, wie es die Verfassung will, einhält.
Das ist auch der Unterschied zur Minderheit I. Unser Hauptanliegen ist nicht ein weiteres Rechtsgutachten, das spannend sein kann. Sondern: Was wir als Fakten zur Verfassungsmässigkeit vernommen haben, ist für uns genügend, um festzustellen, dass dieser verfassungsmässige Auftrag des Schutzes des Lebens durch dieses Gesetz nicht eingehalten wird. Nachdem wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, haben wir auch keine Instanz, die überprüfen könnte, ob ein Gesetz, das eben liberaler formuliert ist, als es die Verfassung will, einer solchen Prüfung standhält.
Deshalb müssen wir als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen setzen. Deshalb bitten wir Sie, dieses Gesetz an den Urheber, an den Bundesrat, zurückzuweisen. Die Rahmenbedingungen sind klar, wir haben sie folgendermassen aufgelistet: Die Verfassung muss in diesem Bereich voll und ganz eingehalten werden. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass das Verbot der Embryonenforschung, wie es im Fortpflanzungsmedizingesetz steht, ebenfalls respektiert werden muss und dass eben auch die Einfuhr von embryonalen Stammzellen zu verbieten ist. Wir sind also für ein ganz klares ethisches Nein zur embryonalen Stammzellenforschung. Dazu stehen wir, und dafür kämpfen wir.