Gössi Petra · Ständerat · 2025-09-18
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Betreffend EU-Migrations- und -Asylpakt befinden wir uns in der Differenzbereinigung, nachdem unser Rat am Dienstag der letzten Woche auf sämtliche vier Erlassentwürfe eingetreten ist und diese beraten hat. In den Entwürfen 2 bis 4 haben wir bereits letzte Woche keine Differenzen zum Nationalrat mehr gehabt, womit diese Erlasse für die Schlussabstimmung bereit sind. Im Entwurf 1, der vom Nationalrat am Montag dieser Woche, das war der 15.[NB]September, beraten worden ist, liegen hingegen noch zwei Differenzen vor.
Somit komme ich zur ersten Differenz, das ist Artikel 80b AIG. Dieser neu eingefügte Artikel war im Nationalrat in geänderter Fassung als Artikel 80c AIG bereits in der ersten Lesung eingefügt worden. Er fand damals eine Mehrheit, wurde dann aber aufgrund der Ablehnung in der Gesamtabstimmung hinfällig. In der SPK-S und in der Folge in Ihrem Rat wurde dieser Artikel nicht aufgenommen und entsprechend auch nicht diskutiert. Im Erstrat ist der Artikel in der zweiten Lesung jetzt wieder eingefügt worden, weshalb wir nun über diese Differenz zu beraten haben.
Worum handelt es sich inhaltlich? Artikel 80b sieht vor, dass im Verfahren über die Haftanordnung oder Haftverlängerung die anordnende Behörde den Betroffenen für die Dauer des Verfahrens von Amtes wegen eine amtliche Rechtsvertretung bestellt, sofern die betroffene Person noch keine Rechtsvertretung hat. Diese Regelung beschränkt sich auf das Dublin-Verfahren, was sich aus dem Verweis auf Artikel 76a AIG ergibt. Die Mehrheit Ihrer Kommission stimmte diesem Artikel hauptsächlich aus zwei Gründen, einem inhaltlichen und einem strategischen, zu. Inhaltlich wurde darauf verwiesen, dass es sich beim Verfahren über die Haftanordnung um eine der einschneidendsten Anordnungen und um einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handle, was die Bestellung einer amtlichen Rechtsvertretung rechtfertige. Zudem sei davon auszugehen, dass die Verfahren kürzer und einfacher würden, wenn eine Rechtsvertretung die sich stellenden rechtlichen Fragen von vornherein klären könne. Verfahrenstechnisch wurde darauf hingewiesen, dass die Mehrheit gewillt sei, die Differenzen zum Nationalrat zu bereinigen. Da der Nationalrat diesem Artikel nun schon zweimal mit klarer Mehrheit zugestimmt hatte, wollte die Mehrheit dem Nationalrat in diesem Punkt entgegenkommen.
Die Minderheit - ich informiere Sie der Transparenz halber, dass auch ich zur Minderheit gehöre - wies hingegen hauptsächlich darauf hin, dass mit dieser Bestimmung ein neuer Rechtsanspruch geschaffen werde, wozu man in dieser Vorlage nicht Hand bieten wolle. Die ausführlichen Argumente der Minderheit werden Ihnen von der Minderheitssprecherin dargelegt werden.
Die Kommission stimmte mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Beschluss des Nationalrates.