Riklin Kathy · Nationalrat · 2003-09-17
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17
Wortprotokoll
Schon wieder ein Kampf zwischen dem wissenschaftlich-medizinisch Machbaren und dem ethisch Verantwortbaren. Kaum ein Thema wurde in den letzten zwei Jahren medial und wissenschaftspolitisch so breit behandelt. Nach den bei der Bevölkerung geweckten Hoffnungen auf Heilung schwerer Krankheiten würde ein reines Verbot der Embryonenforschung nicht verstanden. Eines ist aber sicher: Mit der Embryonen- respektive Stammzellenforschung betreten wir ein ethisch schwieriges Gebiet. Was dürfen wir am werdenden Leben tun? Ist Forschung am werdenden Leben ethisch vertretbar? Wenn ja, welche Embryonen dürfen wir verwenden? Auch hier sind klare und restriktive gesetzliche Leitplanken nötig, welche die Forschung kontrollieren.
Artikel 119 Absatz 2 Litera a der Bundesverfassung verbietet Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen. Bei seiner Beratung im Parlament vor rund zwölf Jahren wollte eine grosse Minderheit die In-vitro-Fertilisation gar nicht zulassen, damit der Embryo nie für die Forschung zugänglich wird. Schliesslich entschied man sich für den Kompromissvorschlag, dass beim In-vitro-Verfahren nur so viele Ei- und Samenzellen zu Embryonen entwickelt werden dürfen, wie der Frau unmittelbar eingepflanzt werden können - um jegliche Forschung an überzähligen Embryonen auszuschliessen. Dieser eindeutige Wille fand denn auch in den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes seinen Niederschlag, verbietet doch Artikel 5 jegliche Zellentnahme von einem Embryo. Obwohl dieses Verbot primär im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik steht, wurde es im Nationalrat in mehr als einer Abstimmung bestätigt. Nicht umsonst kommt denn auch Professor Rainer Schweizer in seinem Gutachten zum Schluss, dass weder Bundesrat noch Parlament im damaligen Zeitpunkt eine Forschung an Embryonen ermöglichen wollten. Schliesslich war das Fortpflanzungsmedizingesetz das ausführende Gesetz zu Artikel 119 der Bundesverfassung, das Forschung an und Handel mit Embryonen verbietet; gleichzeitig war es auch der Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für menschenwürdige Fortpflanzung", die die In-vitro-Fertilisation verbieten wollte, um die Forschung am Embryo zu verhindern.
Wir sind überzeugt, dass nur dank dem restriktiven Gesetz ein Erfolg der Initiative in der Volksabstimmung verhindert [PAGE 1354] werden konnte. In ihrer Vernehmlassungsantwort hat daher die CVP verlangt, dass die Materie im Bundesgesetz über die Forschung am Menschen geregelt werde. Dieses neue, umfassende Gesetz steht heute leider aber noch nicht bereit.
Die Bewilligung eines einzigen Forschungsgesuches durch den Nationalfonds hat nun eine sorgfältige Planung einer umfassenden Gesetzesarbeit verunmöglicht. Wir bedauern dies!
Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Bei den Stammzellen handelt es sich um Zellen in vitro ohne irgendeinen Status oder eine besondere ethische Schutzwürdigkeit. Bei den Blastozysten hingegen, aus denen die Stammzellen zur Bildung von Stammzelllinien gewonnen werden, handelt es sich um einen sich entwickelnden Organismus. Wird ein wenige Tage alter Embryo für die Forschung verwendet, wird er ein blosses Mittel zum Zweck. Wir erachten dies als problematisch, da auch der sehr frühe humane Embryo ein heranwachsender Mensch ist. Heranwachsende Menschen zu schützen, ist tief in unserem Menschen- und Weltbild verankert und bildet eine entscheidende Grundlage für die Gewährleistung von Humanität und Menschenwürde. Es sind daher alle Anstrengungen zu treffen, für Forschungszwecke soweit möglich adulte Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut zu verwenden. Dieses so genannte Subsidiaritätsprinzip ist der CVP sehr wichtig.
Wir möchten aber auch keine Abwanderung der Forschung und der Forschenden ins Ausland. Wir fordern den Bundesrat auf, sich aktiv für weltweite Standards auf dem Gebiet der Embryonenforschung einzusetzen - z. B. über die Uno. Nur so kann dem Missbrauch der Technik und der Abwanderung von Forschern ein Riegel vorgeschoben werden.
Im Fortpflanzungsmedizingesetz vom 18. Dezember 1998 wurde bestimmt, dass die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes entstandenen überzähligen Embryonen längstens bis Ende 2003 aufbewahrt werden dürfen. Die CVP unterstützt in dieser Frage das dringliche Bundesgesetz zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist altrechtlicher Embryonen. Die Aufbewahrungsfrist für diese Embryonen soll bis zum 31. Dezember 2005 verlängert werden. Diese Frist soll in Analogie zu den imprägnierten Eizellen, die gemäss dem gültigen Fortpflanzungsmedizingesetz fünf Jahre aufbewahrt werden dürfen, um zwei Jahre verlängert werden. Werden Embryonen nicht mehr zu Fortpflanzungszwecken verwendet oder läuft diese Frist ab, dürfen sie, nach Aufklärung des betroffenen Paares und mit dessen schriftlicher Einwilligung, bis zum 31. Dezember 2008 zu Forschungszwecken aufbewahrt und nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzgebung verwendet werden.
Wichtig ist uns auch, dass die Verfassungsgrundlagen für den Bereich der Embryonenforschung geschaffen werden. Wir begrüssen daher die Motion des Ständerates zu dieser Frage sehr. Wir wollen in diesem ethisch und moralisch heiklen Bereich der Embryonenforschung sehr behutsam legiferieren. Der Respekt im Umgang mit dem werdenden menschlichen Leben hat erste Priorität.
Die Mehrheit der CVP-Fraktion ist für Eintreten und unterstützt die vom Ständerat vorgegebene Linie.