Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-09-18
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Wenn Sie in Haft gesetzt werden, zum Beispiel in Untersuchungshaft oder, nach einer Verurteilung, in Sicherheitshaft, dann haben Sie in einem Rechtsstaat Anspruch darauf, dass geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Haft gegeben sind. Unter Umständen brauchen Sie einen Rechtsbeistand, um dies in sachgerechter Weise tun zu können. Ich glaube, das ist ein Anspruch, den jeder von uns wahrnehmen möchte, weil Haft, wie die Kommissionssprecherin gesagt hat, die einschneidendste Massnahme ist, die der Staat gegen ein Individuum aussprechen kann.
Frau Friedli hat als Minderheitssprecherin zu Recht darauf hingewiesen, dass es um Personen geht, die in einem Verfahren stehen, in dem festgestellt worden ist, dass sie keinen Anspruch darauf haben, länger in der Schweiz zu bleiben. Wenn Haft angeordnet werden soll, haben in einem Rechtsstaat aber auch solche Personen selbstverständlich das Recht, sich dagegen zu wehren oder sich zu verteidigen. Denn es ist nicht so, dass einfach jeder, der in diesem Verfahren nicht recht bekommen hat, auch in Haft gesetzt wird, sondern, wie bereits erwähnt worden ist, es braucht gewisse Voraussetzungen, und nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Haft angeordnet werden.
Hier geht es nun lediglich darum, dass diese Personen, bei denen es sich naturgemäss nicht um in der Schweiz ansässige Personen handelt, die mit unserem Rechtssystem vertraut sind, während einer kurzen Zeit eine amtliche Verteidigung, einen Vertreter im Haftverfahren, haben. Es handelt sich um ein relativ kurzes Verfahren. Somit ist gewährleistet, dass die Prüfung der Haftanordnung rechtmässig erfolgt und die Personen nicht einfach in einer Gefängniszelle verschwinden. Ich glaube, das ist ein Anspruch, den jeder Mensch hat und den auch Sie selbstverständlich für sich beanspruchen würden.
Es geht um einen relativ geringen Aufwand. In der Kommission hat die Verwaltung erläutert, dass es sich um etwa tausend Fälle handeln könnte, die überhaupt dafür infrage kommen. Diese verteilen sich dann auf die verschiedenen Kantone. Es ist ein relativ kleiner Aufwand, aber trotzdem ist klar, dass sich die Kantone nicht darüber freuen. Wir sind nicht [PAGE 925] einfach nur der verlängerte Arm der Kantone, und wir machen nicht einfach, was die Kantone sagen, sondern wir hören den Kantonen zu und hören ihre Argumente an.
Die Kantone sagen: Ja, das ist ein Bundesverfahren, wir müssen das nachher übernehmen, und eigentlich haben wir keine Lust, mehr zu bezahlen. Das ist nachvollziehbar, das würde ich als Kanton auch sagen. Aber das kann für uns nicht das Entscheidende sein. Wenn wir abwiegen müssen zwischen einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren - und nur so gewährleisten wir ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren - und den finanziellen Interessen der Kantone, die hier nicht wahnsinnig ins Gewicht fallen, dann, so glaube ich, müssen wir uns auf den Rechtsstaat berufen und uns auch an diesen halten.
Deshalb ersuche ich Sie, hier mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.