Lexipedia

Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-17

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte noch zur Frage Stellung nehmen, wieso altrechtliche Embryonen so genannt planwidrig entstanden sind. Das war die Frage von Kollege Jost Gross, die ich nicht vollständig beantwortet habe. Auch Kollege Donzé hat diese Frage gestellt, und sie scheint mir auch im Zusammenhang mit der Minderheit I (Dormann Rosmarie) wichtig zu sein, wo es darum geht, auch wieder einen Bericht über die Entstehung von überzähligen Embryonen zu verlangen.

Wenn wir auf Artikel 119 der Bundesverfassung eingehen, so wird in den letzten Zeilen von Absatz 2 Litera c festgehalten: "Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können." Der Verfassunggeber hat damals vermeiden wollen, dass es zur Lagerung von Embryonen kommt. Er hat es damals aber unterlassen, eine Regelung zu treffen für den Fall, dass die Frau verstirbt, krank wird oder ihre Meinung ändert. Das hat dazu geführt, dass es zu diesen planwidrigen Embryonen gekommen ist. Im Laufe der Jahre bis zum Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes am 1. Januar 2001 lagerten ungefähr 1000 Embryonen in den Kliniken.

Wenn wir jetzt mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz eine Verbesserung machen, dann halten wir daran fest, dass keine überzähligen Embryonen anfallen und gelagert werden dürfen. Aber die Problematik ist genau die gleiche, wie sie es schon damals 1991 war, da in der Periode von der künstlichen Befruchtung bis zur Einpflanzung der Fall eintreten kann, dass die Frau krank wird, im Extremfall stirbt, ihre [PAGE 1366] Meinung ändert oder dass eben Embryonen entstehen, die so genannt morphologisch auffällig sind und nicht eingepflanzt werden sollen. So viel möchte ich Ihnen hier noch darlegen, was die Frage der Überzähligkeit und der Planwidrigkeit anbetrifft.

Dann mache ich noch einmal darauf aufmerksam - auch etwas angestossen durch das Votum von Hans Widmer, der von einem "Zellhäufchen" spricht, das wie ein Massengut behandelt werde; andere Votanten haben das auch getan -: Es ist ganz klar festgehalten, und ich habe das auch in meinem einleitenden Votum gesagt, dass dem Embryo, auch dem überzähligen Embryo, verfassungsrechtlicher Schutz zukommt. Er hat Anteil am Schutz der Menschenwürde. Das heisst, er darf nicht wie eine blosse Sache behandelt werden. Daraus folgt allerdings nicht, dass damit ein absolutes Verbot der Embryonenforschung festgelegt ist. Der Gesetzentwurf geht hier einen sehr sorgfältigen, mittleren Weg, wie überzählige Embryonen, deren Schicksal nichts anderes als absterben ist, unter gewissen strengen Bedingungen, im Einverständnis des betroffenen Paares, für hoch stehende Forschungszwecke genützt werden dürfen. Das wollte ich noch festhalten.