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Jost Marc · Nationalrat · 2025-09-18

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18

Wortprotokoll

Wir haben uns die Voten in der Fraktion aufgeteilt. Bevor ich auf die eben präsentierten Minderheitsanträge eingehe, möchte ich zwei Themen aufgreifen, die unserer Fraktion, der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, wichtig sind.

Das erste Thema ist die besprochene Barrierefreiheit bei Abstimmungen für Menschen mit Sehbehinderungen. Es soll, wie gehört, ermöglicht werden, dass diese selbstständig abstimmen können, sodass das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. Die Vorlage des Bundesrates wollte die selbstständige Stimmabgabe für blinde und sehbehinderte Personen erleichtern. Das hat uns nicht gereicht. Wir sind der Meinung, dass die selbstständige Stimmabgabe nicht bloss erleichtert, sondern ermöglicht werden muss. Auch die Kommission fand es nicht hinnehmbar, dass blinde und sehbehinderte Personen weiterhin auf die Hilfe Dritter angewiesen sein sollen. Deshalb haben wir die Bestimmung einstimmig so präzisiert. [PAGE 1673] Das bedeutet, dass z.[NB]B. eben auch der Stimmrechtsausweis - der Bundeskanzler hat es erwähnt - so beschaffen sein muss, dass er für sehbehinderte Personen über taktile Merkmale deutlich erkennbar ist und eigenständig unterschrieben werden kann. Wir sind froh, wenn das dann in der Verordnung ergänzend explizit so formuliert wird, damit die Kantone die Umsetzung konkret vornehmen können.

Das zweite Thema betrifft Artikel 10. Dort will die Minderheit Glättli ins Gesetz schreiben, dass Abstimmungen abgesagt oder verschoben werden können, wenn es zu einer schweren Störung der Willensbildung gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht; eine Motion hatte dies gefordert. Der Bundesrat hatte ja während der Covid-19-Pandemie in der ausserordentlichen Lage bereits genau so gehandelt. Sie merken es: Das zeigt, dass diese Ergänzung eigentlich gar nicht nötig ist. Auch der Bundesrat war übrigens dieser Meinung, nahm sie aber auf unseren Auftrag hin so in die Revision auf. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP findet wie die Mehrheit der Kommission, dass die Ergänzung von Artikel 10 nicht nur überflüssig ist, sondern sogar neue Rechtsunsicherheit schafft. Diese neue gesetzliche Regelung könnte[NB]zu[NB]neuen[NB]politischen Debatten darüber führen, ob die Bedingungen für eine solche Situation erfüllt sind oder nicht. Dadurch könnten Prozesse gefährdet und Unsicherheit verbreitet werden.

Zum E-Collecting: Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt die Einführung einer Versuchsphase für die elektronische Unterschriftensammlung. Die Digitalisierung muss auch in den direkt-demokratischen Prozessen in diesem Bereich umgesetzt werden. Doch der Antrag der Mehrheit sieht eine örtliche Einschränkung vor; wir haben es gehört. Das lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass E-Collecting nicht nur eine technologische, sondern auch eine politische Frage ist. Der Erfolg, also die Antwort auf die Frage, ob das E-Collecting dann langfristig eingeführt wird, hängt auch von der politischen Akzeptanz und der Praxistauglichkeit ab. Wenn wir das E-Collecting nun auf Kantone oder Gebiete beschränken, kann es gar nicht wirklich getestet werden. Somit unterstützt unsere Fraktion den Minderheitsantrag Glättli zu Artikel 84a und damit die Streichung der örtlichen Beschränkung aus der Vorlage.

Zur Demokratieförderung: Schliesslich beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit unserer Fraktion, einen neuen Artikel 87a zu schaffen und die Minderheit Masshardt zu unterstützen. Es geht, wie gehört, um die Förderung der Demokratie und der politischen Bildung. Dieser neue Artikel 87a gibt dem Bund die Möglichkeit - es ist eine Kann-Formulierung, wie beim E-Collecting auch -, Massnahmen zur Demokratieförderung zu ergreifen, Informationsangebote zum Beispiel zum E-Collecting oder zu anderen Neuerungen bereitzustellen, Veranstaltungen durchzuführen sowie in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft Projekte zu unterstützen.

Wieso ist das wichtig? Die Begegnungen am Stammtisch, auf dem Bahnhofplatz und in der Fussgängerzone werden, auch wenn E-Collecting dort ebenfalls möglich ist, zurückgehen, weil am Bildschirm entschieden werden kann. Die neuen Umgangs- und Debattenformen müssen gerade auch von Personen einer mittleren oder älteren Generation erlernt werden. Deshalb braucht es Sensibilisierungsmassnahmen, damit Bürger weiterhin engagiert miteinander diskutieren, damit aber auch die Chancen und Risiken gesehen werden. Das stärkt letztlich das Vertrauen in unsere Institutionen.

Eine Minderheit unserer Fraktion lehnt diese Forderung aufgrund finanzpolitischer Überlegungen ab, aber auch, weil dieser Teil in der Vernehmlassung nicht diskutiert wurde.

Insgesamt sehen wir in dieser Revision eine grosse Chance und eine Stärkung der Demokratie. Wir bitten Sie, unsere Anträge zu unterstützen.