Müller Damian · Ständerat · 2025-09-18
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit der Versicherungsbranche die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung von Zentren zur unabhängigen medizinischen Begutachtung in der Schweiz zu schaffen. Diese Zentren sollen auch Gutachten im Bereich der Sozial- und Privatversicherung und zu Haftpflicht- und Staatshaftungsfällen erstellen können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er ist der Meinung, dass das vorgeschlagene Modell einer zentralen Gutachterstelle nicht zur Lösung der noch bestehenden Probleme in der Begutachtung beitragen kann. Es wären verschiedene Versicherungszweige mit unterschiedlichen Verfahren daran beteiligt. Gemäss den Fachleuten des Bundes wäre es heikel, die Abklärungsverfahren gemäss Sozialversicherungsrecht und jene gemäss Privatversicherungsrecht zusammenzuführen. Diese Versicherungen haben teilweise unterschiedliche Bedürfnisse.
Mit Blick auf die IV zeigt sich, dass im Jahr 2024 13[NB]000 Gutachten vergeben wurden, während die Suva im gleichen Zeitraum 290 Gutachten in Auftrag gab. Von den 13[NB]000 IV-Gutachten erfolgten 5000 polydisziplinär. Es waren also mehrere Fachabteilungen beteiligt. 3500 Gutachten erfolgten bidisziplinär und 4500 monodisziplinär.
Aus Kostengründen ist es das Ziel, die Anzahl polydisziplinärer Gutachten zu reduzieren. Dies ist in den vergangenen eineinhalb Jahren auch gelungen. Dass die Anzahl an Gutachten nach wie vor sehr hoch ist, liegt auch daran, dass Gutachten oftmals von Versicherten bzw. ihren Rechtsanwälten verlangt werden, wenn ein Fall unklar ist. Die Kosten dieser rund 13[NB]000 Gutachten für die IV belaufen sich auf etwa 120 Millionen Franken.
Das grösste Problem bei den Begutachtungen ist laut den Fachpersonen des Bundes nicht das Fehlen grosser zentraler Gutachterstellen, sondern der Mangel an qualifizierten Sachverständigen. Dieser Mangel ist in der Westschweiz noch grösser als in der Deutschschweiz. Für die IV-Stellen wäre es wichtig, regional eine grössere Anzahl an Sachverständigen und vor allem an Gutachterstellen zu haben.
Doch die öffentlichen Spitäler engagieren sich bisher kaum im Begutachtungswesen. Von den aktuell 29 Gutachterstellen sind nur gerade 5 öffentlich-rechtlicher Natur. Diese öffentlich-rechtlichen Gutachterstellen erledigen 10 Prozent der Aufträge, was die polydisziplinären Gutachten angeht.
Die vorliegende Motion will den noch bestehenden Problemen in der Begutachtung mit der Einrichtung von Zentren begegnen. Kollege Hurni möchte mit seiner Motion die gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Er hat die Motion am 14.[NB]März 2024 eingereicht. Der Ständerat hat sie am 4.[NB]Juni 2024 auf einen Antrag Wasserfallen Flavia hin der Kommission zur Vorberatung zugewiesen.
Wie der Bundesrat ist auch die Kommission skeptisch, dass die Motion zur Lösung des Problems beitragen kann. Sie ist deshalb gegen die Einrichtung von unabhängigen Zentren für die medizinische Begutachtung und lehnt die Motion Hurni mit 8 zu 5 Stimmen ab.
Ich bitte Sie, der Empfehlung Ihrer Kommission zu folgen.