Lexipedia

Graf Maya · Ständerat · 2025-09-18

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-09-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion, die im Nationalrat mit grosser Zustimmung angenommen wurde, auch in diesem Rat anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, dass Menschen mit Behinderungen im Härtefall, wir sprechen hier von Härtefällen am Arbeitsplatz, zusätzlich Unterstützung erhalten. Das Bundesamt für Sozialversicherungen kann dann festlegen, in welchen Fällen zusätzliche Beiträge ausgerichtet werden können, damit es möglich ist, die vorhandenen Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Das heisst, dass die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) auch entsprechend angepasst werden soll.

Warum ist das wichtig? Der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" der Invalidenversicherung zielt darauf ab, und da sind wir uns alle einig, dass möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Es ist bereits heute so, der Kommissionssprecher hat es gesagt, dass die Invalidenversicherung Betroffene bei der Eingliederung mit Hilfsmitteln unterstützt, darunter auch mit Dienstleistungen von Dritten, so beispielsweise gehörlose Menschen mit Dienstleistungen von Gebärdensprachdolmetschern, schwerhörige Personen mit Dienstleistungen von Schriftdolmetscherinnen, blinde Menschen mit Vorlesediensten und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen z.[NB]B. mit Transportdiensten.

Wir sprechen hier von der Arbeitswelt, denn wir möchten, dass viele Menschen ihrem Arbeitsalltag auch mit einer Behinderung nachgehen können. Das können sie in diesen Fällen nur, wenn sie beispielsweise auf die Dienstleistung von Dritten zurückgreifen können. Nun ist es aber so, dass die heutige Praxis in der HVI einen Maximalbetrag festlegt. Sie [PAGE 952] haben es gehört, er beträgt heute jährlich 22[NB]056 Franken. Neu ist es zwar möglich, das jährlich und nicht mehr monatlich aufzuteilen; das reicht aber beispielsweise bei einer gehörlosen Frau nicht, die je nachdem entsprechend ihrer Funktion in der Arbeitswelt mehr braucht.

Ich möchte darauf hinweisen, dass in der Schweiz rund 20[NB]000 bis 30[NB]000 gehörlose Menschen, deren Muttersprache die Gebärdensprache ist, leben, die im Grundsatz keinen Anspruch auf IV-Rente haben und sich in den ersten Arbeitsmarkt integrieren müssen und möchten. Sie müssen, und das machen sie auch, jedoch auf diese Hilfsmittel zurückgreifen, um ihre Arbeit auszuüben. Für alle ist das Kontingent gleich hoch, unabhängig davon, in welcher Funktion sie arbeiten, in welcher Arbeitsbranche oder zu welchem Arbeitspensum diese gehörlosen Personen angestellt sind. Daher sollte das in Zukunft flexibel gehandhabt werden, und der Bundesrat sollte über die Anpassung der HVI die Möglichkeit erhalten, dies in Härtefällen auszudehnen - denn, ich komme zum Schluss noch einmal darauf zurück, die oberste Prämisse für diese Menschen und für uns alle sind eine Integration nicht nur in die Gesellschaft, sondern auch in die Arbeitswelt wie auch ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Wir haben zudem, das wissen wir auch, auf der einen Seite ein ungenutztes Potenzial an Menschen mit Behinderungen, die arbeiten möchten, und auf der anderen Seite die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die gerne Arbeit geben möchten, die aber auch diese Dienstleistungen der IV brauchen, um eine Person mit einer Einschränkung einzustellen.

Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen beantragen, dass wir dieser Motion zustimmen und dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in Härtefällen zugunsten dieser Menschen zu handeln.