preparatory:AB 363015
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22
Wortprotokoll
Der Bundesrat setzt die Höchstgrenze der Beiträge gestützt auf Artikel 75 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung fest. Sie wurde 2001 festgelegt. Das vertraglich vereinbarte Beitragsdach für die Periode 2024-2027 beträgt pro Jahr rund 154 Millionen Franken. Hinzu kommen eine Entschädigung für die Funktion als Dachorganisation von rund 1,5 Millionen Franken sowie ein Teuerungszuschlag.