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AB 363026

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22

Wortprotokoll

Die Invalidenversicherung erbringt von Gesetzes wegen vorgesehene Leistungen zugunsten der versicherten Personen in Höhe von rund 9,2 Milliarden Franken im Jahr. Diese beinhalten neben den in der Frage erwähnten Positionen unter anderem auch Ausgaben für Renten und Hilflosenentschädigung. Daneben sind Leistungen wie Beratung und Begleitung oder Arbeitsvermittlung, die die IV-Stellen direkt zugunsten der versicherten Person erbringen, bereits in den Verwaltungskosten enthalten. Gemessen an den Gesamtausgaben der Betriebsrechnung machen die Verwaltungs- und Durchführungskosten sowie die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe rund 9,5 Prozent aus. Der Bundesrat erachtet dieses Verhältnis als angemessen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen überprüft im Rahmen der Aufsicht und Steuerung den effizienten Einsatz der Mittel der Versicherung.

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