AB 363028
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22
Wortprotokoll
Die Renten der AHV und der IV werden in der Regel alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Gleichzeitig passt der Bundesrat auch den allgemeinen Lebensbedarf und allenfalls die Mietzinsmaxima an die Teuerung an. Somit werden sowohl die Einnahmen wie auch die Ausgaben angepasst. Dies kann dazu führen, dass sich der Betrag der Ergänzungsleistungen nur geringfügig oder sogar nicht erhöht. [PAGE 1685] Insgesamt erhöht sich aber das Gesamteinkommen der Personen, die EL beziehen, was letztlich für die Deckung der Ausgaben entscheidend ist.