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preparatory:AB 363031

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22

Wortprotokoll

Bei der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafurteilsstatistik wird jeweils nur eine Staatsangehörigkeit übermittelt. Liegen eine schweizerische und eine ausländische Staatsangehörigkeit vor, wird nur die schweizerische Staatsangehörigkeit übermittelt. Bei mehreren bekannten ausländischen Staatszugehörigkeiten wird die zuletzt erworbene Staatsangehörigkeit übermittelt. Eine Voraussetzung für die Erfassung zusätzlicher Nationalitäten durch die Datenlieferanten ist, dass die betroffene Person über weitere Staatsangehörigkeiten informiert oder die Polizei dazu Abklärungen unternommen hat. Eine Ausweitung der Statistiken ist nicht vorgesehen. [PAGE 1688]