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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2025-09-22

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22

Wortprotokoll

Seit der Aufhebung des Verbots von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Jahr 2022 liegen keine neuen Schätzungen zur Zahl der Personen in der Schweiz vor, die Cannabis zur Selbstmedikation verwenden. Seit 2025 wird jedoch in der vom BAG, dem BFS und dem Tabakpräventionsfonds durchgeführten Erhebung "Gesundheit und Lifestyle" eine Frage zur Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken gestellt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Gemäss dem Meldesystem des BAG zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln befinden sich derzeit 1160 Personen in einer Therapie mit Cannabisarzneimitteln. Von den gemeldeten Behandlungen werden rund 11 Prozent teilweise oder ganz vergütet. Es handelt sich dabei um Einzelfallvergütungen aufgrund von Kostengutsprachen durch die Krankenkassen oder um Vergütungen über Zusatzversicherungen. Aufgrund der fehlenden Nachweise der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist derzeit kein Cannabisarzneimittel auf der Spezialitätenliste aufgeführt, was eine Vergütung zulasten der obligatorischen Grundversicherung ermöglichen würde.

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