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preparatory:AB 363059

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-09-22

Wortprotokoll

Es handelt sich vorliegend nicht um ein Gutachten, sondern um eine forensische Untersuchung. Diese ist Sache der Ruag MRO. Da die Ruag MRO auf der Grundlage der bisherigen Untersuchungsergebnisse Strafprozesse ausgelöst hat und Zivilprozesse anstrebt, ist eine Veröffentlichung eines Zwischenberichtes bis auf Weiteres nicht möglich. Die Ruag MRO orientiert das VBS und das EFD regelmässig über den Stand der Untersuchung, und der Bundesrat wird die Aufsichtskommissionen anlässlich der Jahresberichterstattung 2025 zur Ruag MRO auch über die Untersuchung informieren.