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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-22

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-22

Wortprotokoll

Die SRG-Initiative will die Haushaltsabgabe von heute 335 Franken auf 200 Franken senken und die Unternehmensabgabe ganz streichen. Bei einer Annahme der Initiative würde der SRG noch ein Abgabenanteil von rund 630 Millionen Franken bleiben; es blieben ihr rund 800 Millionen weniger.

Die Halbierung des heutigen Abgabenteils hätte weitreichende Folgen. Die SRG müsste das Unternehmen grundlegend ab- und umbauen. Ein Grund, weshalb der Bundesrat die Initiative ablehnt, ist vor allem, dass eine Zentralisierung unumgänglich wäre. Man müsste die Strukturen aus sieben grösseren und siebzehn kleineren Zentren, also dezentralen Organisationen, zu wahrscheinlich maximal zwei Hauptzentren zentralisieren.

Auch das publizistische Angebot müsste die SRG deutlich reduzieren. Die Bevölkerung müsste zu einem bedeutenden Teil auf Schweizer Inhalte verzichten, denn vieles, was die SRG heute dank der Abgabenfinanzierung produzieren kann, lässt sich in unserem kleinen sprachregionalen Markt nicht mittels kommerzieller Einnahmen finanzieren. Diese Lücken könnten kaum von anderen Medien gefüllt werden. Von der Halbierung der SRG würden daher vor allem Schweizer Bezahlangebote und internationale Streaming-Plattformen profitieren, Streaming-Plattformen, die keine oder kaum Inhalte mit Schweiz-Bezug anbieten würden.

Der Bundesrat empfiehlt die SRG-Initiative deshalb zur Ablehnung. Sie geht ihm zu weit. Die SRG benötigt ausreichend finanzielle Mittel, um in allen Sprachregionen ein gleichwertiges publizistisches Angebot bereitstellen zu können.

Wie es aber auch verschiedentlich erwähnt wurde, hat der Bundesrat durchaus finanziellen und publizistischen Handlungsbedarf erkannt, dies vor allem auch aufgrund des bestehenden Wettbewerbsdruckes seitens der privaten Medien. Beim aktuellen Druck der privaten Medien ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine schärfere Abgrenzung zwischen Angeboten, die privatrechtlich bereitgestellt werden können, und Angeboten, die eben nur im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zur Verfügung gestellt werden, also eine Unterscheidung zwischen privat und öffentlich, umso notwendiger ist.

Aus diesem Hauptgrund stellte der Bundesrat der Initiative ein Gegenkonzept auf Verordnungsstufe gegenüber. Er will damit private Haushalte und Unternehmen entlasten und hat dazu die verschiedenen bekannten Entscheide getroffen. Die Haushaltsabgabe wird bis 2029 von heute 335 Franken schrittweise auf 300 Franken gesenkt. Ab 2027 werden weitere Unternehmen von der Abgabenpflicht befreit. Die Befreiung bei Umsätzen unterhalb von 1,2 Millionen Franken bedeutet, dass immerhin 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabenpflicht befreit sind. [PAGE 969]

Wie Sie wissen, stand die Unternehmensabgabe auch in der KVF Ihres Rates in der Kritik. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, aber der Bundesrat ist dieser Kritik mit seinem Konzept weitestgehend entgegengekommen. Immerhin ist auch zu erwähnen, dass das Stimmvolk das heutige Abgabensystem 2015 angenommen hat. Die Bevölkerung befürwortete, dass die Unternehmen auch einen Beitrag zur Finanzierung des Service public leisten sollen. Die Abgabelast der Unternehmen scheint uns vertretbar. Gemessen an ihrem Umsatz liegt sie bei allen Unternehmen lediglich im Promillebereich.

Das Gegenkonzept des Bundesrates geht natürlich mit einem Sparauftrag an die SRG einher. Der Bundesrat erhofft sich, dass mit der Reduktion von 335 auf 300 Franken durchaus mehr Platz für die privaten Sender bereitgestellt werden kann. Das heisst, dass die Schärfungen im Programm den Privaten mehr Möglichkeiten geben. Ich glaube, das war letztlich auch eine Voraussetzung für den Verlegerverband, dass er den Weg des Bundesrates unterstützen und eine Einigung über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen SRG und Verlegerverband heute entwickelt werden konnte.

Ich möchte nochmals betonen: Es wurde im Rat gesagt, dass die Reduktion von 335 auf 300 Franken a prima vista als wenig erscheint. Auch die Erhöhung der Abgabengrenze von 500[NB]000 auf 1,2 Millionen Franken erscheint vielleicht nicht als sehr grosser Schritt. Wenn man aber alle zukünftigen Verluste, die die SRG ertragen muss, zusammenzählt, ist es eben deutlich mehr: Es sind 120 Millionen Franken rein aus der Abgabensenkung. Es sind die erwähnten 35 Millionen im Falle der Umsetzung der parlamentarischen Initiativen Chassot und Bauer. Es ist der in Zukunft nicht mehr gewährbare Teuerungsausgleich von etwa 70 Millionen Franken, und es sind die auch in Zukunft zu erwartenden rückläufigen Werbeeinnahmen. Dann sind wir bei total 270 Millionen Franken, was 17 Prozent ausmacht. Das erfordert eine starke Transformation und sehr hohe Anstrengungen der SRG.

Ich meine, die Initianten können sich durchaus sagen, dass sie einiges ausgelöst haben. Mit einer Reduktion um 270 Millionen Franken muss sich die SRG sehr stark transformieren. Sie muss intern Fixkosten reduzieren. Sie wird im Overhead Kosten reduzieren müssen. Ich bin sehr froh, das muss ich sagen, dass die SRG, sowohl der Verwaltungsrat wie auch die neue Generaldirektion, hier die Zeichen der Zeit klar erkannt hat. In den Eckwerten dieses Projektes, das sie "Enavant SRG SSR" - "voraus" - nennt, sagt sie klar: Nicht nur im Programmbereich ist zu sparen, sondern es braucht vor allem auch bei den Strukturen Einsparungen. Sie bekennt sich klar zur Digitalisierung, sie will sich auf die Zukunft ausrichten. Sie hat sich aber auch, das ist wichtig hier im Rat, klar dazu bekannt, weiterhin dezentral zu produzieren und zu senden.

Auch mit den vom Bundesrat in der Verordnung gegebenen Eckwerten, mit diesem Gegenkonzept, dürfen wir eine dezentrale Produktion in vier Sprachen für vier Kulturen erwarten. Das ist ein klares Bekenntnis, dass man nicht in erster Linie einfach an der Front, in den Regionen sparen will, sondern bei den Gesamtstrukturen. Beispielsweise soll bei Querschnittdienstleistungen wie im IT-Bereich oder im Übersetzungsbereich durch Zentralisierung oder die Nutzung von Synergien gespart werden, aber nicht unbedingt bei den dezentralen Sendeformaten. Ohne das wird es auch nicht gehen, das ist klar, aber man bekennt sich zu einer Dezentralisierung. Der Bundesrat hat anerkannt, dass das bei einer Umsetzung der Initiative in der vorliegenden Form nicht möglich wäre; eine dezentrale Produktion in der bekannten Form wäre bei einer Umsetzung der Initiative kaum möglich.

Es ist nicht so, dass sich der Bundesrat um die Inhalte foutiert hätte, sondern der Bundesrat hat von Anfang an klar gesagt: Wir erwarten eine Schärfung im Bereich Sport und Unterhaltung. Das heisst nicht, dass die SRG keinen Sport und keine Unterhaltung mehr produzieren soll - im Gegenteil, das wird ein Teil des Programmes bleiben. Wenn aber zugunsten von Privaten geschärft werden muss, kann das bei Sportsendungen oder bei Unterhaltungssendungen sein, bei denen effektiv eine gewisse Konkurrenz herrscht, das heisst in Bereichen, in denen es private Sender gibt, die übernehmen können, während es in den Bereichen Kultur, Bildung und Information entsprechend dem öffentlichen Auftrag ein stärkeres Angebot geben soll.

Dass im Online-Bereich eine gewisse Beschränkung stattfinden soll, insbesondere was die Zeichenzahl anbelangt, um die Privaten nicht zu stark zu konkurrenzieren, ist auch klar. Dass eine Beschränkung vor allem auf Audio- und audiovisuelle Angebote erfolgen soll, das, glaube ich, versteht sich von selbst. Hier wurde eine klare inhaltliche Prämisse vorgegeben, die die Voraussetzung oder die Grundlage ist, wenn es darum geht, die Konzession neu zu erarbeiten. Tatsächlich hat der Bundesrat gesagt, dass man, um eine gute Konzession zu erarbeiten, wissen muss, ob die SRG am Schluss aus den öffentlich-rechtlichen Beiträgen 630 Millionen Franken oder rund 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung haben wird. Das ist ein fundamentaler Unterschied.

Ich bin dem Rat sehr dankbar, dass er den Überlegungen des Bundesrates folgt, die Haltung des Bundesrates unterstützt und die Initiative zur Ablehnung empfiehlt.