Rieder Beat · Ständerat · 2025-09-22
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-22
Wortprotokoll
Es gibt zwei Unterschiede zur vorherigen Diskussion über die Initiative "200 Franken sind genug!". Erstens brauchen wir hoffentlich weniger als zwei Stunden, und zweitens werden Sie einmal über einen Minderheitsantrag abstimmen müssen und nicht untätig sein können.
Die Klimafonds-Initiative wurde am 22.[NB]Februar 2024 eingereicht. Sie verlangt, dass mehr öffentliche Gelder für den Schutz von Klima und Biodiversität bereitgestellt werden. Dafür soll ein staatlicher Investitionsfonds geschaffen werden, in den jährlich 0,5 bis 1 Prozent des BIP fliessen soll. Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung in seiner Botschaft vom 29.[NB]Januar 2025, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auf einen Gegenentwurf hat er verzichtet.
Das Initiativkomitee sowie Vertreter der Wissenschaft, von Economiesuisse, Swisscleantech und so weiter wurden in der UREK-N angehört. Der Nationalrat hat die Volksinitiative am 18.[NB]und 19.[NB]Juni 2025 beraten und mit 120 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, sie zur Ablehnung zu empfehlen. Der Antrag der Minderheit Grossen Jürg auf Rückweisung und Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages mit Elementen der parlamentarischen Initiative Pfister Gerhard 22.451, "Ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz", wurde mit 175 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Das heisst, der Nationalrat hat keinen Gegenvorschlag ausarbeiten wollen.
Die UREK-S hat die Initiative am 3.[NB]Juli 2025 beraten. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen die Initiative zur Ablehnung. Der Entscheid fiel mit 8 zu 3 Stimmen. Die Minderheit wird von Frau Kollegin Crevoisier Crelier angeführt.
Was fordern die Initianten? Sie fordern, dass der Bund jährlich 0,5 bis 1 Prozent des BIP in einen Klimafonds einzahlt. Das wären gegenwärtig zwischen 3,9 und 7,7 Milliarden Franken jährlich. Diese Mittel sollen unter anderem für die Dekarbonisierung des Verkehrs, der Gebäude und der Wirtschaft, für erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz sowie für die Stärkung der Biodiversität eingesetzt werden. Wie der Fonds und die bestehenden Massnahmen zusammenspielen würden, lässt der Initiativtext offen. Der Bund könnte allenfalls bestehende Ausgaben oder zweckgebundene Erlöse in den Fonds umleiten. Doch selbst in diesem Szenario würde die Umsetzung der Initiative erfordern, dass zusätzliche Bundesmittel in grossem Umfang, Milliardenbeträge, in den Fonds fliessen müssen.
In den letzten Jahren wurden vom Parlament wichtige Gesetzesvorlagen verabschiedet, um finanzielle Anreize und Fördermassnahmen im Energie- und Klimabereich zu stärken. [PAGE 972] Ich erinnere Sie an das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), das revidierte CO2-Gesetz und das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Diese Beratungen haben wir übrigens mit dem Beschleunigungserlass fortgesetzt, der am Freitag dieser Woche, dem 26.[NB]September 2025, zur Schlussabstimmung kommen dürfte. Ebenfalls können die Gesetzesänderungen zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft angeführt werden, die auch zur Dekarbonisierung beitragen, indem man Rohstoffe mehrfach nutzt. Es wurden allein im Jahr 2025 vier neue Gesetze und einige Verordnungen umgesetzt. Es wird also im Klimaschutz bereits einiges getan. Bund und Kantone stellen heute bereits 2,4 Milliarden Franken pro Jahr für das Klima und den Umbau des Energiesystems bereit. Zum Beispiel werden durch das revidierte CO2-Gesetz knapp 600 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung eingesetzt, mit dem KlG werden rund 400 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt.
Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Initiative enorme Risiken in sich birgt:
1.[NB]Sie birgt finanzpolitische Risiken. Die vorgeschlagenen Klimaausgaben sollen nicht zu den ordentlichen Gesamtausgaben nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung zählen, die durch die konjunkturbereinigten Einnahmen plafoniert werden. Das bedeutet, der Bund soll sich vorübergehend verschulden können. Falls der Klimafonds ausschliesslich über neue Mittel finanziert wird, würde dies eine jährliche Neuverschuldung von 3 bis 6 Prozent bedeuten, die die ohnehin angespannte Finanzlage zusätzlich belasten würde und zu erneuten Sparanstrengungen vonseiten des Parlamentes führen müsste. Alternativ wären Steuererhöhungen erforderlich, um die Ausgaben langfristig zu decken. Sie können die Mehrheitsfähigkeit einer solchen Massnahme selbst einschätzen, weil Sie im Herbst dieses Jahres über das Entlastungspaket 2027 abstimmen und beim Budget 2026 ebenfalls über neue Sparmassnahmen diskutieren werden. Wenn Sie darauf noch weitere Sparmassnahmen aufpfropfen, dann wird das Ganze wahrscheinlich ein Ding der Unmöglichkeit.
2.[NB]Bei Fördermitteln im von der Initiative verlangten Umfang können Effizienzverluste entstehen. Bei jeder Subvention hat man definitionsgemäss volkswirtschaftliche Verluste, allein schon durch die Administration und die Gefahr von Mitnahmeeffekten sind diese entsprechend gross.
3.[NB]Abgesehen von den finanzpolitischen Überlegungen, die sehr negativ sind, lehnt die Mehrheit Ihrer Kommission die Initiative ab, weil wir im KlG klare Rahmenbedingungen für die Klimapolitik geschaffen haben. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verfügt die Schweiz über den notwendigen Rahmen für den Ausbau von inländischer Stromproduktion; hier führen wir die Diskussion über den Beschleunigungserlass, wie bereits gesagt, intensiv fort. Wir wollen alle Hebel in Bewegung setzen, damit mehr Strom produziert wird und damit auch mit erneuerbarer Energie entsprechende positive Effekte für das Klima erreicht werden können. Die Bereitschaft, in diesem Bereich mehr zu tun, mehr zuzulassen und nicht alles zu bremsen und nicht jedes Projekt mit Einsprachen und Beschwerden zu belegen, würde weit mehr bringen, als einfach zusätzliche Fördermittel bereitzustellen und diese dann flächendeckend in der Schweiz auszuschütten.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.