Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-18
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Herr Schmied, ich habe meine persönliche, ablehnende Stellungnahme zu Ihrem Antrag begründet, indem ich das Strafmass mit jenem im Fortpflanzungsmedizingesetz verglichen habe. Ich bin der Auffassung, dass bei schweren Vergehen sowohl Gynäkologen wie auch Forscher, die mit überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen arbeiten, bezüglich des Strafmasses gleich behandelt werden sollen. Das war meine Argumentation. Sie, Herr Schmied, gehen wesentlich darüber hinaus. Ich stelle jetzt einen Vergleich an: Sie verlangen beispielsweise gemäss Absatz 1 Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Busse in der Höhe von bis zu 1 Million Franken. Gemäss Artikel 32 des Fortpflanzungsmedizingesetzes hingegen wird z. B. mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer menschliches Keimgut oder Erzeugnisse aus Embryonen entgeltlich veräussert oder erwirbt und gewerbsmässigen Missbrauch von Keimgut tätigt. Sie gehen also mit einem um den Faktor 10 höheren Strafmass weiter. Das war die Begründung für meine persönliche Ablehnung Ihres Antrages.