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Pult Jon · Nationalrat · 2025-09-23

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-23

Wortprotokoll

Wir als SP-Fraktion werden den Antrag der Einigungskonferenz nicht ablehnen, weil eine Ablehnung gleichbedeutend ist mit einer Ablehnung der ganzen Vorlage. Trotzdem möchte ich namens unserer Fraktion und auch zuhanden des Amtlichen Bulletins aufzeigen, weshalb die vom Ständerat vorgeschlagene, durchgesetzte und nun auch von der Einigungskonferenz übernommene Einschränkung des Instanzenzuges bei Verbandsbeschwerden keine gute Lösung ist.

1.[NB]Sie adressiert schlicht das falsche Problem. Bei den sechzehn Wasserkraftprojekten, um die es konkret geht, gibt es derzeit keine einzige hängige Beschwerde von Umweltschutzorganisationen. Es gab solche, vielleicht gibt es eines Tages wieder solche, im Moment gibt es keine - null. Falls der Ausbau stocken sollte, hier und heute, dann nicht wegen der Verbände, nicht wegen der Beschwerden, sondern aus technischen oder aus wirtschaftlichen Gründen. Wer also ständig nur das Verbandsbeschwerderecht ins Visier nimmt, betreibt Symbolpolitik, letztlich auf Kosten des Rechtsstaates. Das mag Schlagzeilen bringen, beschleunigt aber kein einziges Projekt; es ist eigentlich Sündenbockpolitik.

2.[NB]Die in letzter Minute vom Ständerat eingebrachte Lösung ist überhastet und rechtsstaatlich problematisch. Eine Verkürzung des Instanzenzuges bedeutet, dass legitimierten Rechtsuchenden der Weg ans Bundesgericht verwehrt wird. Das ist ein gravierender Eingriff in die rechtsstaatliche Ordnung, vorgenommen ohne sorgfältige Abwägung. Und das Paradoxe: Selbst die Projektanten der Strombranche wollen das nicht. Alpiq hat dies in einer Mail an Parlamentsmitglieder unmissverständlich dargelegt. Mit der neuen Regelung verlieren auch die Kraftwerkbetreiber oder die Kraftwerkbauer ihr Recht, gegen einschränkende kantonale Entscheide ans Bundesgericht zu gelangen. Ein Projekt kann so im kantonalen Verfahren zurechtgestutzt oder sogar blockiert werden, ohne dass die Projektträger noch ein wirksames Rechtsmittel hätten. Das wäre dann das Gegenteil dessen, was die ständerätlichen Erfinder beabsichtigten.

3.[NB]Das Vorgehen des Ständerates, bis es zu dieser Lösung kam, war keine Sternstunde der Gesetzgebung. In allerletzter Minute wurde dieses Konzept per Einzelantrag eingebracht. Die zuständigen Sachbereichskommissionen beider Räte hatten keine Gelegenheit, diese Lösung seriös auf ihre rechtliche Konsistenz und ihre Wirksamkeit zu prüfen. Während der Nationalrat in Sachen Verbandsbeschwerderecht [PAGE 1740] stets kompromissbereit war, fuhr die Mehrheit des Ständerates lange eine auf das Maximum abzielende, ideologische Linie. Die vollständige Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts war für sie die einzige Möglichkeit.

Erst als klar wurde, dass sie damit gegen den Willen von Nationalrat, Bundesrat, der Branche und der Kantone keine Mehrheit finden würde, kam Bewegung ins Spiel. Doch anstatt der praktikablen Lösung des Nationalrates zu folgen oder selber einen soliden Vorschlag zu machen, kam es zu diesem fragwürdigen Antrag. Während der Instanzenzug bei Verbandsbeschwerden beschnitten wird, können berechtigte Einzelpersonen oder Gemeinden weiterhin ans Bundesgericht gelangen. Auch dies ist eine Inkonsistenz dieser Lösung.

4.[NB]Wenn man schon den Instanzenzug verkürzen will, dann wenigstens sauber und in Übereinstimmung mit vergleichbaren Tatbeständen. Ich habe deshalb in der Einigungskonferenz namens unserer Delegation beantragt, die Regelung analog zu anderen energierechtlichen Verfahren auszugestalten. Dort gilt bereits: Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur unzulässig, wenn "keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt". Diese Schranke haben wir bei Übertragungsleitungen, bei Windenergieprojekten von nationaler Bedeutung und auch bei Wasserrechtskonzessionen eingeführt. Hier aber wollte die Einigungskonferenz und wollte vor allem der Ständerat nicht konsistent sein, nicht die gleiche Regelung einführen, was eigentlich unverständlich ist. Auch dieser Kompromissantrag wurde abgelehnt.

Zum Schluss: Dieser verkürzte Instanzenzug beim Verbandsbeschwerderecht bei den sechzehn Wasserkraftprojekten ist weder inhaltlich noch formal überzeugend. Der Antrag der Einigungskonferenz löst kein einziges bestehendes Problem. Er schwächt das Umweltrecht und den Rechtsschutz der Projektanten. Die Beschleunigungswirkung ist zweifelhaft, und er ist rechtlich inkonsistent. Die SP-Fraktion bedauert das sehr, gerade weil wir den Beschleunigungserlass insgesamt als ausgewogene Vorlage und wichtige Gesetzgebung für die Versorgungssicherheit und für die Energiewende betrachten.