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AB 363356

Cottier Damien · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-23

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat mich gebeten, den Bericht in deutscher Sprache zu verfassen, was - zwei Tage vor dem Tag der Mehrsprachigkeit - den Vorteil hat, die Bedeutung zu unterstreichen, welche die Verständigung und der Dialog in mehreren Landessprachen für ein Land wie die Schweiz hat. Ich hoffe, die Präsidentin wird mir verzeihen, wenn ich vielleicht ein paar Sekunden länger brauche.

Ihre Kommission unterstützt die beiden parlamentarischen Initiativen Bauer und Chassot, denen der Ständerat Folge gegeben hat. Gemäss dem Entwurf der parlamentarischen Initiative Bauer soll der Anteil der Gebühren, der den lokalen Radiosendern und regionalen Fernsehsendern zugewiesen wird und derzeit 4 bis 6 Prozent der Gebühreneinnahmen beträgt, auf 6 bis 8 Prozent dieser Einnahmen erhöht werden. Darüber hinaus sollen gemäss der parlamentarischen Initiative Chassot die allgemeinen Massnahmen zur Unterstützung der Medien ausgebaut werden. Dabei geht es um die Förderung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Presseagenturen und Selbstregulierungsorganisationen; gemeint ist hier der Schweizer Presserat. Mit diesen rasch umsetzbaren Massnahmen soll die Qualität der Schweizer Medien gesichert werden.

Bei ihrer Behandlung dieser Geschäfte am 1.[NB]Juli dieses Jahres beschloss die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den Entwurf einzutreten, und sie beschloss mit einer grossen Mehrheit von 21 zu 4 Stimmen, den Entwurf in zwei separate Gesetze aufzuteilen, die nun den Entwürfen 1 und 2 auf der Fahne entsprechen. Die Kommission war nämlich der Ansicht, dass die beiden Initiativen zwar denselben Bereich der Medienförderung betreffen, aber sehr unterschiedliche Punkte behandeln. [PAGE 1743]

Eine Minderheit der Kommission stellt die Ziele der parlamentarischen Initiative Chassot grundsätzlich infrage und hält sie insbesondere mit Blick auf den Verfassungsauftrag des Bundes, der sich ausschliesslich auf die audiovisuellen Medien bezieht, für problematisch. Dieselbe Minderheit lehnt auch die parlamentarische Initiative Bauer ab, allerdings mit weniger Nachdruck. Sie hält es in beiden Fällen aus demokratischer Sicht für problematisch, dass sie Massnahmen vorsehen, die Teil des Medienpakets waren, das 2022 vom Volk abgelehnt wurde. Die Kommission hielt es daher für angemessener, die beiden Fragen zu trennen, da die eine möglicherweise Gegenstand eines Referendums werden könnte, die andere hingegen nicht - oder umgekehrt.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist wie der Ständerat und der Bundesrat der Ansicht, dass die hier vorgesehenen Massnahmen die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundes nicht überschreiten, da sie keine direkte Hilfe für die Presse darstellen, sondern im Bereich der indirekten Hilfe bleiben. Sie ist der Ansicht, dass sich die Ablehnung in der Volksabstimmung 2022 nach der vorangegangenen Debatte sowohl im Parlament als auch in der Bevölkerung vor allem auf die Unterstützung der elektronischen Medien bezog. Diese Medien sind hier nicht mehr speziell angesprochen - die entsprechende Referenz wurde vom Ständerat nach der Vernehmlassung gestrichen -, auch wenn sie, wie andere Medienarten, ebenfalls von den durch diese Änderung eingeführten Unterstützungsmassnahmen profitieren können.

Was den Entwurf 2 betrifft, so hat die Mehrheit Ihrer Kommission diese Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bauer, die eine Erhöhung des Anteils der Gebühren für lokale Radiosender und regionale Fernsehsender vorsieht, ebenfalls unterstützt. Diese Medien erfüllen gemäss der Kommission einen anerkannten öffentlich-rechtlichen Auftrag. Sie sind in einer Demokratie insbesondere im Bereich der regionalen Information sehr wichtig, und ihre wirtschaftliche Lage ist nach wie vor ziemlich prekär.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, auf die beiden Vorlagen einzutreten.