Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-23
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-23
Wortprotokoll
Es ist in der Tat ein besonderes Geschäft: eine Vorlage des Bundesrates für ein Bundesgesetz, diesbezüglich er Ihnen gleichzeitig beantragt, nicht einzutreten. Der Nationalrat ist diesem Antrag bereits gefolgt und hat mit 117 zu 72 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Auch Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Mit der Motion 19.3008 der SPK-N, "Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung", wurde der Bundesrat beauftragt, sich in angemessenem Umfang an der Grundfinanzierung des Instituts für Föderalismus (IFF) zu beteiligen. Das IFF gehört zur Universität Freiburg und besteht aus einem nationalen und einem internationalen Zentrum. Wichtig zu wissen ist: Die beiden Zentren sind administrativ und finanziell voneinander unabhängig. Während sich das nationale Zentrum dem schweizerischen Föderalismus und der schweizerischen Staatsorganisation widmet, fördert das internationale Zentrum die Demokratie, die Menschenrechte sowie den Frieden und unterstützt andere Staaten in verfassungsrechtlichen Veränderungsprozessen.
Wie wird das IFF heute finanziert? Das nationale Zentrum bekommt von den Kantonen 100[NB]000 Franken pro Jahr und vom Kanton Freiburg 30[NB]000 Franken pro Jahr. Das internationale Zentrum bekam vom EDA, gestützt auf eine Vereinbarung, bis Ende 2024 eine finanzielle Unterstützung. Heute bekommt das internationale Zentrum keine direkten Leistungen der öffentlichen Hand mehr, weil das EDA die Ausgaben dem Submissionsgesetz unterstellt hat. Der Bund beteiligt sich indirekt an der Finanzierung des IFF, gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unterbreitet Ihnen der Bundesrat seinen Vorschlag, wie der Bund Finanzhilfen zugunsten des IFF ausrichten könnte. Warum hat der Bundesrat ein massgeschneidertes, spezifisches Bundesgesetz über die Finanzhilfen zugunsten des IFF ausgearbeitet? Die drei Gründe lauten wie folgt: Mit einem Spezialgesetz können klare Kriterien und Bedingungen für die Unterstützung des IFF geregelt werden. Das mit der Motion verfolgte Ziel, die Grundfinanzierung sowohl des nationalen als auch des internationalen Zentrums des IFF, kann so erreicht werden. Da es sich um eine Sonderregelung für das IFF handelt, können sich andere Institute nicht darauf stützen, um ebenfalls Finanzhilfen zu bekommen.
Eine andere Lösung wäre ein Bundesgesetz zur allgemeinen Förderung des Föderalismus gewesen. Ein solches würde jedoch weit über das Ziel hinausschiessen, es hätte zudem für den Bund erhebliche finanzielle Auswirkungen, weil gestützt auf dieses Gesetz auch andere Organisationen fixe Finanzhilfen beantragen könnten.
Der Bundesrat präsentiert Ihnen somit auftragsgemäss eine Botschaft für ein neues Bundesgesetz, um die Motion 19.3008 zu erfüllen. Er hat diese Arbeit trotz seiner Skepsis nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und unterbreitet Ihnen einen in qualitativer Hinsicht guten Gesetzentwurf. Er hat auch andere Varianten geprüft, z.[NB]B. den Beizug des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Es eignet sich allerdings nicht als Grundlage, weil die durch die Motion angestrebte Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des IFF sowohl das internationale als auch das nationale Zentrum erfassen soll. Auch das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation sowie das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz sind keine geeigneten Rechtsgrundlagen des Bundes zugunsten des IFF, weil die Motion nicht auf die Forschungs- und Lehrtätigkeiten beschränkt ist, sondern eben weit darüber hinausgehen will.
In diesem Sinne hat der Bundesrat seine Aufgaben gemacht, er beantragt Ihnen aber trotzdem, nicht darauf einzutreten. Ich möchte nochmals die fünf wichtigsten Gründe nennen:
1.[NB]Das IFF wird vom Bund bereits heute finanziell unterstützt, weil dieses Institut zur Universität Freiburg gehört und diese über das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz wie alle anderen Universitäten auch finanzielle Beiträge des Bundes erhält.
2.[NB]Die Universität Freiburg leistet im Bereich Föderalismus eine wichtige Arbeit, würde aber gegenüber anderen Schweizer Universitäten einseitig privilegiert, wenn sie Finanzhilfen zugunsten des IFF erhalten würde.
3.[NB]Der Bund beteiligt sich bereits heute an den Kosten des IFF, indem er ihm punktuelle Aufträge im Mandatsverhältnis erteilt.
4.[NB]Finanzielle Beiträge ans IFF genügen den Anforderungen des Subventionsgesetzes nicht vollumfänglich. Im Subventionswesen gilt der Grundsatz, dass die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten und andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, bevor der Bund Subventionen ausspricht. Diese Bedingung wäre für das IFF besonders schwer zu überprüfen.
5.[NB]Der Bundesrat ist der Ansicht, dass vor dem Hintergrund des angeschlagenen Bundeshaushaltes auf zusätzliche Ausgaben, die nicht unbedingt notwendig erscheinen, zu verzichten sei.
In diesem Sinn beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.