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Riniker Maja · Nationalrat · 2025-09-23

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-23

Wortprotokoll

Antrag der Kommission [GZ]

Annahme der Motion

[VS]

Antrag Wasserfallen Christian [GZ]

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung [GZ]

Es fehlt eine Bundeskompetenz auf Bundes- respektive Verfassungsebene (vergleiche Art.[NB]3 und Art.[NB]42 Bundesverfassung). Die Katastrophenhilfe bei Naturkatastrophen oder anderen Schadensereignissen ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kantone mit Ausnahme der drei nachfolgend klar definierten Bereiche: Zivilschutz bei Katastrophen (Art.[NB]61 Abs.[NB]2 Bundesverfassung), Umweltschutz (Art.[NB]74 Abs.[NB]1 Bundesverfassung) und Hochwasserschutz (Art.[NB]76 Abs.[NB]3 Bundesverfassung).

Das bestehende System hat sich bewährt. Gerade der Bergsturz von Blatten VS vom 28.[NB]Mai 2025 hat gezeigt, dass die Evakuation, die Koordination und die (Sofort-)Hilfe schnell und flexibel funktioniert haben. Eine zu hohe Regulierungsdichte wäre zu träge. Die heutige effiziente und flexible Zusammenarbeit privater und staatlicher Aktivitäten soll nicht erstickt und die Eigenverantwortung nicht gemindert werden. Es geht im Ereignisfall einer Naturkatastrophe um einen Einzelfall. Finanziell wird in der Regel eine allgemeine Soforthilfe bereitgestellt. Bei Schadensfällen, zum Beispiel an Infrastrukturen, leistet der Bund direkte Hilfe, und das sehr flexibel und schnell. Beispiel: Die A13 im Misox wurde vom ASTRA und den Unternehmen in Rekordzeit wieder aufgebaut. Dies basierend auf der heutigen Gesetzesgrundlage. Wenn es um die Koordination zwischen den Staatsebenen geht, besteht ebenfalls keine Notwendigkeit einer Regulierung. Die Zuständigkeiten der zivilen Behörden und der Armee zum Beispiel haben immer funktioniert. Mit der Plattform Naturgefahren PLANAT gibt es zudem eine übergeordnete Strategie und ein Koordinationsorgan.

[VS]

Proposition de la commission [GZ]

Adopter la motion

[VS]

Proposition Wasserfallen Christian [GZ]

Rejeter la motion