Wermuth Cédric · Nationalrat · 2025-09-23
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-23
Wortprotokoll
Ich habe eine ganz simple Frage an die Mehrheit, die dieses Gesetz so will: Wann haben Sie in diesem Land das letzte Mal einen Lohnabhängigen oder eine Lohnabhängige getroffen, der oder die Ihnen gesagt hat, sein oder ihr grösstes Problem sei, dass er oder sie vom Arbeitgeber oder vom Unternehmen zu wenig hart ausgebeutet werde? Das ist eine komplett absurde Frage, ich bin da bei Ihnen, aber von dieser Prämisse muss man ausgehen, wenn man das Gefühl hat, das, was hier vorliegt, sei eine gute Idee.
Ich möchte Ihnen zitieren, was der Initiant geschrieben hat und - das hat übrigens vorhin auch Kollege Dobler vorgelesen - was man mit dieser Initiative erreichen möchte: den Stress am Arbeitsplatz bekämpfen. Der Initiant sagt mehr oder weniger wörtlich, es gehe darum, dass man für Familien oder Alleinerziehende die Möglichkeit schaffe, frühmorgens, bevor die Kinder wach sind, Mails zu beantworten, sich dann um die Kinder zu kümmern, am Mittag zu kochen, dann wieder für ein paar Stunden zu arbeiten, dazwischen Sport zu machen, sich am Abend wieder um die Kinder zu kümmern und ab 21 Uhr und später noch Mails zu beantworten.
Einfach eine Frage: Wann haben Sie das letzte Mal mit einer Familie in diesem Land darüber gesprochen, was es bedeutet, Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bringen? Wie kann man eine solche Absurdität behaupten, das sei eine Hilfe, um mit Stress umzugehen? Nach sechs Monaten kollabieren Ihnen alle Arbeitnehmenden, die so arbeiten müssen. Es ist wirklich unglaublich weltfremd, so zu argumentieren. Das kann man tun, wenn man selbstständige Anwältin oder Anwalt ist, ja, aber nicht, wenn man in einem lohnabhängigen Verhältnis ist, wo man de facto nicht entscheiden kann. Das Problem mit dem Stress am Arbeitsplatz ist ja gerade die Entgrenzung zwischen Freizeit und Lohnarbeit. Das sagen alle Studien. 40 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden fühlen sich genau deshalb oft oder sehr oft erschöpft wegen ihres Jobs.
Dieses Gesetz, die Ausdehnung des Arbeitstages auf 17 Stunden, würde für die Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmenden Verschlechterungen mit sich bringen. Übrigens würde das für alle von diesem Gesetz Betroffenen auch ausserhalb der Telearbeit gelten, man muss genau hinschauen. Das würde dann auch am Büroarbeitsplatz gelten. Man könnte neu die Ruhezeiten aus dringenden Gründen unterbrechen, das wäre ein absolutes Novum im schweizerischen Arbeitsrecht. Diese Durchlöcherung ist heute, zumindest gesetzlich, nicht möglich. Die Sonntagsarbeit soll an sechs Sonntagen bewilligungsfrei werden. Der Trick ist klar: Weil alle diese Anliegen in den Kantonen kolossal gescheitert sind, versucht man sie in diesem Gesetz unterzubringen.
Sie schaffen damit - es wurde vorhin schon erwähnt - ein absolutes administratives Bürokratiemonster. Das ist wirklich Juristinnen- bzw. Juristenfutter par excellence. Die Unklarheiten in diesem Gesetz sind sehr gross, und es werden keine Lösungen präsentiert. Was heisst "Arbeitsort ausserhalb des Betriebs"? So, wie Telearbeit hier definiert ist, kann das eine Baustelle sein. Warum sollen diese Abmachungen [PAGE 1769] nicht schriftlich festgehalten werden? Wie bitte soll das eine Arbeitskontrolleurin oder ein Arbeitskontrolleur kontrollieren? Das ist chancenlos und geht zulasten des Schutzes der Arbeitnehmenden.
Sie können hier auf Artikel 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verweisen, wenn es darum geht, dass sie ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können. Das sind 25 Prozent. Dann sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Gleitarbeitszeitmodellen diesem Gesetz unterworfen. Wenn Sie Gleitarbeitszeit zwischen 9 und 11 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr haben, dann sind Sie hier betroffen. Damit könnten quasi schon rund zwei Drittel der schweizerischen Arbeitnehmerinnen- bzw. Arbeitnehmerschaft mit einer einfachen Änderung des Arbeitsvertrages hier ihrer gesetzmässigen Rechte beraubt werden. Es fehlt übrigens auch ein Mindestanteil der Telearbeit. Sie können in einer solchen Vereinbarung eine Stunde Telearbeit aufschreiben, und all die Verschlechterungen, die wir vorhin aufgezählt haben, gelten dann für Sie.
Das ist einfach nicht die schweizerische Art, wie man Arbeitsgesetze macht. Man regelt diese Dinge dort, wo sie real stattfinden, in der Branche oder in den Betrieben. Das Parlament ist subsidiär tätig, wenn sich die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner nicht finden. Jede Vorlage, mit welcher in der Vergangenheit versucht wurde, autoritär von oben herab das Arbeitsgesetz zu verschlechtern, ist an der Urne gescheitert. Das wird Ihnen mit diesem Gesetz auch passieren.
Lassen Sie uns diesen Scherbenhaufen vermeiden und treten Sie auf die Vorlage nicht ein! Lassen Sie uns eine Lösung dort suchen, wo die Leute an der Basis sind, mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern.