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Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-18

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Zum Patentierungsartikel: Die Kommission war diesbezüglich wirklich geteilt. Der Ständerat hat die Patentierung im Gegensatz zum Bundesrat aufgenommen - der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass die ganze Patentierungsfrage mit der Revision des Patentgesetzes behandelt wird. Der Ständerat hat eine Selbstverständlichkeit aufgenommen, wonach unveränderte menschliche embryonale Stammzelllinien nicht patentiert werden können, denn hier handelt es sich um Entdeckungen, und nach Definition des Patentgesetzes sind Entdeckungen nicht patentierbar.

Unsere Kommission will jetzt, mit Stichentscheid des Präsidenten, einen grossen Schritt weiter gehen, indem eben veränderte, also modifizierte Stammzelllinien auch von der Patentierung ausgeschlossen werden können. Der Ständerat ist auf der auch in der EU angewandten Linie, diese entspricht den Empfehlungen der European Group on Ethics in Science and New Technologies to the European Commission (EGE). Unsere Kommission will jetzt einen grossen Schritt weiter gehen.

Ich werde dann nach den Referaten der Fraktionssprecher und des Minderheitssprechers zu dieser Frage noch einmal Stellung nehmen.

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