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Dittli Josef · Ständerat · 2025-09-24

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 19.[NB]Februar 2025 die Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes verabschiedet. Er will mit sechs Massnahmen die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst senken. Damit wird auch der verfassungsrechtlichen Vorgabe Nachachtung verschafft, dass keine faktische Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst, sprich Zivildienst, besteht.

Die Zulassungen zum zivilen Ersatzdienst, also zum Zivildienst, bleiben in absoluten Zahlen sehr hoch. Im Jahr 2023 beispielsweise waren es 6754 Angehörige der Armee, die wechselten. Der Bundesrat erachtet die Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere die Anzahl der Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee, als problematisch. Mit der Gesetzesänderung wird Zulassungsgesuchen entgegengewirkt, die wesentlich durch andere Gründe als Gewissenskonflikte motiviert sind. Es gelten neu höhere Anforderungen für Personen, die einen beträchtlichen Teil des Militärdienstes bereits geleistet haben. Diese insgesamt sechs Massnahmen waren bereits Teil einer Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes, die aus acht Massnahmen bestand, die in der Schlussabstimmung in der Sommersession 2020 vom Nationalrat aber knapp abgelehnt wurde. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat auch die Motion 22.3055 der SVP-Fraktion, "Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken", um, welche National- und Ständerat am 29.[NB]September 2022 bzw. am 6.[NB]März 2023 angenommen haben.

Zur Vernehmlassung: Es wurde wiederum eine breit angelegte Vernehmlassung durchgeführt. Das Gesamtergebnis der Vernehmlassung 2024 zeigt, dass im Wesentlichen die gleichen zustimmenden oder ablehnenden Argumente wie bei der Vernehmlassung 2018 vorgebracht wurden. Insgesamt zeigt sich aber eine deutliche Befürwortung, d.[NB]h., es überwiegen jene, die diese Änderung wollen. Insgesamt gingen jedoch deutlich weniger Stellungnahmen ein, insbesondere von Einsatzbetrieben des Zivildienstes. Deshalb sah der Bundesrat keinen Anlass zu Änderungen an der Vernehmlassungsvorlage.

Die seit 2009 geltende Tatbeweislösung ohne Beurteilung des Gewissenskonflikts wird mit dieser Vorlage nicht infrage gestellt. Die Anforderungen an die Erbringung des Tatbeweises werden aber für Personen erhöht, die bereits einen beträchtlichen Teil ihres Militärdienstes geleistet haben. Es soll neu der Grundsatz gelten, dass nach bestandener Rekrutenschule alle Gesuchsteller minimal 150 Zivildiensttage leisten müssen, wobei die Gesamtdauer des Militär- und Zivildienstes verhältnismässig bleiben muss. Militärdienstpflichtige, die bereits alle Ausbildungstage der Armee geleistet haben, sollen nicht zum Zivildienst zugelassen werden. Damit wird verhindert, dass sie sich einen Vorteil verschaffen können, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt.

Neu findet zudem eine Angleichung des Dienstleistungsrhythmus von Militär- und Zivildienst statt. Es gilt eine jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach der Zulassung.

Ich zähle die sechs Massnahmen ganz kurz auf:

1.[NB]Es gilt eine Mindestanzahl von 150 Diensttagen.

2.[NB]Der Faktor 1,5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere.

3.[NB]Es werden keine Einsätze angeboten, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern.

4.[NB]Angehörige der Armee mit null Restdiensttagen werden nicht zum Zivildienst zugelassen.

5.[NB]Es gilt eine jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung.

6.[NB]Es gilt die Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wird.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Zivildienstgesetzes wird ein Rückgang der Zulassungen auf 4000 Personen pro Jahr angenommen. Demzufolge stehen für die Armee mehr Personen zur Verfügung.

Der Nationalrat debattierte die Vorlage am 18.[NB]Juni 2025. Er hat sich hinter den Entwurf des Bundesrates gestellt, und zwar ziemlich deutlich: Er hiess das geänderte Zivildienstgesetz mit 119 zu 73 Stimmen bei 1 Enthaltung gut.

Zur Arbeit der Sicherheitspolitischen Kommission unseres Rates: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen, der Änderung des Zivildienstgesetzes gemäss Beschluss des Nationalrates und Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Mit dieser Änderung soll der verfassungsrechtlichen Vorgabe Nachachtung verschafft werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen dem Militärdienst und dem Zivildienst besteht. Zudem soll der Grundsatz der Gleichwertigkeit der beiden Dienstarten gestärkt werden.

Vor der Detailberatung hat Ihre Kommission Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr sowie des Schweizerischen Zivildienstverbandes durchgeführt. Die Mehrheit Ihrer SiK beantragt Eintreten auf die Vorlage und unterstützt die sechs vorgeschlagenen Massnahmen, die im Wortlaut auch den Forderungen der Motion 22.3055 entsprechen. Ihre Kommission hat mehrere Anträge auf Streichung einzelner der sechs Massnahmen mit 9 zu 2 bzw. mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt. [PAGE 1015] Ebenso hat sie mit 9 zu 2 Stimmen Anträge auf Nichteintreten oder auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, abgelehnt. Die entsprechenden Minderheiten liegen vor und werden selbstverständlich in der Detailberatung noch einzeln begründet.

Für die Mehrheit der Kommission tragen die Massnahmen dazu bei, dass der Zivildienst wieder seinen ursprünglichen Zweck einer verfassungsbasierten Sonderlösung für Personen in einer Ausnahmesituation erfüllt. Mit diesen Massnahmen soll Zulassungsgesuchen aus zweckfremden Motiven entgegengewirkt werden, wobei für Personen mit Gewissenskonflikten der Zugang zum Zivildienst bestehen bleibt.

Die Mehrheit ist der Meinung, dass diese sechs Massnahmen einen Schritt in die richtige Richtung darstellen und zusammen mit den anderen vorgesehenen Massnahmen des Bundesrates dazu dienen, dass die verhältnismässig hohe Anzahl von Zulassungen zum Zivildienst sinkt, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes geleistet wird. Die Minderheit ist grundsätzlich der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Zivildienstgesetzes nicht ausgewogen ist und dass ein Hauptanliegen der Revision, die nachhaltige Alimentierung der Armee, damit nicht erfüllt sei. Sie wird ihre Argumentation selbst im Detail vorbringen.

Ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage gemäss den Anträgen der Mehrheit.