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AB 36364

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Ich äussere mich nur zu Buchstabe abis von Artikel 8 Absatz 2, nämlich zur Einschränkung auf den Fall, wenn "keine geeigneten embryonalen Stammzellen im Inland bereits vorhanden sind", was die Minderheit Dormann Rosmarie möchte. Ich glaube, die Argumente für die Mehrheit, also für die Streichung, sind hier klar: Es handelt sich beim Antrag der Minderheit um eine Einschränkung der Forschungsfreiheit bezüglich der Auswahl der Stammzelllinien. Hier sollen die Forschenden aber frei sein. Die Forschenden sollen die Stammzelllinien auswählen können, die ihrem Projekt, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen; da gibt es grosse Unterschiede. Es gibt einen internationalen Austausch. Man soll hier nicht unnötig einschränken oder sie an solche Zelllinien binden, die in der Schweiz entwickelt worden sind, wenn es für das Projekt im Ausland bessere gäbe. Zudem sind auch die Auswirkungen dieser Einschränkung, die unnötig erscheint, schwierig zu beurteilen. Es ist eine unnötige Auflage in diesem Gebiet, das von einem intensiven internationalen Austausch lebt, der in der Zukunft in beide Richtungen geht: schweizerische Forschende und Hochschulen in Kontakt mit dem Ausland und umgekehrt. Hier ist es nicht einsichtig, weshalb eine Einschränkung definiert werden soll.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

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