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Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-18

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Artikel 8 in der Fassung des Ständerates beinhaltet die Bewilligungspflicht für die Stammzellengewinnung im Hinblick auf Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen wie auch für Forschungsprojekte zur Verbesserung des Gewinnungsverfahrens. Um die Verständlichkeit des Gesetzes zu verbessern, hat unsere WBK beschlossen, die beiden Bereiche zu trennen: Artikel 8 regelt nun also die Bewilligungspflicht für die Gewinnung embryonaler Stammzellen im Hinblick auf Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen und Artikel 8a die Forschungsprojekte zur Verbesserung des Verfahrens zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen.