Dittli Josef · Ständerat · 2025-09-24
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Hier geht es um die Massnahme 4, "Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit null Restdiensttagen". Neben Artikel 1 Absätze 1 und 2 sind weitere Artikel betroffen, nämlich Artikel 16 Absätze 1 und 2, Artikel 18 Absätze 1 und 2 und Artikel 83f Absatz[NB]1.
Bei dieser Massnahme geht es ganz klar um die Bekämpfung eines Missbrauchs. Es geht ausschliesslich um Militärdienstpflichtige, die nach Leistung aller Ausbildungstage keine Ausbildungspflicht mehr haben. Sie werden jedoch bis zur ordentlichen Entlassung weiterhin in der Armee behalten, um notfalls für den Assistenz- oder Aktivdienst aufgeboten zu werden. Sie müssen zwar keinen Militärdienst mehr leisten, sind aber nach wie vor schiesspflichtig. Die Armee zählte in den letzten Jahren öfters mehr als hundert Personen mit null Diensttagen, die zum Zivildienst wechselten, mit dem einzigen Ziel, nicht mehr schiessen zu müssen. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission sind solche Gesuche missbräuchlich. Die Kriterien für den Zugang zum Zivildienst bestehen darin, dass ein Gewissenskonflikt deklariert und geltend gemacht wird und dass die Bereitschaft zur Leistung von Zivildienst besteht. Weil die betreffenden Personen aber genau wissen, dass sie mit null Restdiensttagen keinen Zivildienst mehr leisten müssen, erfüllen sie die Kriterien für den Zugang zum Zivildienst offensichtlich nicht.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit einer Mehrheit von 9 zu 2 Stimmen, diese Massnahme zu beschliessen.