Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-18
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Zu Artikel 2: Hier geht es um die Begriffsdefinitionen; es geht darum, einen neuen Begriff einzuführen, nämlich die so genannte Parthenote. Dieser Begriff hat in Artikel 3, bei den "verbotenen Handlungen", eine Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen in der Kommission gefunden. Bevor die Debatte über die Parthenote lanciert wird, möchte ich Ihnen gerne in ein paar kurzen Sätzen sagen, worum es sich handelt. Was ist unter Parthenogenese und was ist unter Parthenote zu verstehen?
Eizellen entwickeln sich ohne Befruchtung zu vollständigen Individuen, das ist die Parthenogenese. Diese Entwicklung kommt z. B. bei Pflanzen und Insekten, aber auch bei gewissen Reptilien und Amphibien vor. Bei Säugern sterben die Embryonen in der Regel in einem sehr frühen Entwicklungsstadium ab. Parthenoten sind also "Embryonen", die parthenogenetisch entstanden sind. Es ist allerdings strittig, ob sie sich als Embryonen bezeichnen lassen, da die herkömmliche Definition eines Embryos die Befruchtung mit einschliesst. Nach dem derzeitigen Wissensstand kann sich eine Parthenote nicht zu einem Menschen entwickeln. Versuche, parthogenetisch erzeugte Mausembryonen im Uterus einer Maus weiterzuentwickeln, sind bisher misslungen. So viel also zur Definition der Parthenote.
Wir werden bereits hier bei Artikel 2 die Diskussion über die Einführung der Parthenote führen. Wenn die Aufnahme der Parthenote im Gesetz eine Mehrheit findet, dann heisst das, dass dieser Begriff in den Artikeln 3, 22, 25 und 28a eingeführt wird.