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Gysi Barbara · Nationalrat · 2025-09-24

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Nach dem Urteil des EGMR ist klar: Es braucht Anpassungen bei den Hinterlassenenrenten, und es ist auch richtig, dass auch nicht verheiratete hinterlassene Elternteile zukünftig eine Absicherung über eine Hinterlassenenrente erhalten sollen. Dann ist es aber auch schon aus mit der Übereinstimmung mit dem Bundesrat. Diese Vorlage ist ein massiver Abbau auf dem Buckel der Witwen. Der geplante Abbau entzieht Witwen die finanzielle Absicherung und löst existenzielle Ängste aus. Das geht gar nicht und löst auch in der Bevölkerung viel Empörung aus. So geht Gleichstellung nicht.

Die Abbauvorlage des Bundesrates wurde nun aber von der Kommission gleichzeitig auch zu einer Ausbauvorlage erweitert, und es wurde ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Mitte-Partei eingebaut. Für die zukünftigen[NB]Ehepaarrenten soll der Plafond vollständig aufgehoben werden. Damit werden auch bestens verdienende, gut situierte Ehepaare zukünftig zwei volle AHV-Renten haben. Verwitwete hingegen erhalten nur eine Einzelrente, und zwar ohne Verwitwetenzuschlag. Den Witwen wird genommen, den Ehepaaren gegeben, und das in der gleichen Vorlage. Bitterer geht es nicht. In Zahlen sieht das für das Jahr 2035 so aus: Bei den Hinterlassenenrenten werden inklusive Abschaffung des Verwitwetenzuschlags und der Abschaffung der AHV-Kinderrenten über 1,2 Milliarden Franken weggespart. Dem gegenüber stehen Mehrausgaben mit der Aufhebung des Ehepaarplafonds für Neurentnerinnen und -rentner und unter Berücksichtigung der Aufhebung der Beitragsbefreiung für nicht erwerbstätige Ehepartnerinnen und Ehepartner von 1,7 Milliarden Franken, und das dann jedes Jahr.

Ich habe viele, auch sehr persönliche Schreiben bekommen - Sie wahrscheinlich auch. Wer sie liest und sich auf sie einlässt, kann dieser Vorlage nicht zustimmen. Darum möchte ich im Einverständnis mit der Verfasserin einer dieser Stimmen hier im Rat Raum geben und teile Passagen aus ihrer sehr persönlichen Schilderung mit Ihnen: "Der tragische Tod meines Mannes hat mein Leben und das meiner beiden Kinder zerstört. Von einem Tag auf den anderen musste ich alles allein tragen: meine beiden Söhne, ihre schulische Betreuung, ihre Sportarten, ihre Leidenschaften, ihre Geburtstage, unsere Ausflüge, das Bedürfnis, ihr Lachen zu hören, ihre Termine bei Therapeutinnen, die Suche nach einer Lehrstelle, das Haus, die Reparaturen, die Mahlzeiten, die Papiere und diese ständige Müdigkeit, die mich nie mehr verlassen hat. Alles brach zusammen, und zurück blieb eine Unsicherheit, die jeden Atemzug wie einen Stich ins Herz schmerzen liess. Mit 37 Jahren sagte man mir, dass ich Anspruch auf eine Witwenrente bis zu meinem 65.[NB]Lebensjahr hätte. Das war ein Versprechen, eine Sicherheit, auf die ich mich stützen konnte. Dank dieser Hilfe habe ich durchgehalten, und jeden Tag war ich dankbar dafür. Die Ankündigung dieser Reform hat in mir wieder Angst und Unsicherheit geweckt, als würde ich das Trauma des Todes meines Mannes erneut durchleben. Heute arbeite ich zu hundert Prozent, nicht aus Wahl, sondern aus Notwendigkeit. Und trotz aller Anstrengungen, trotz des schwierigen Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt [PAGE 1792] nach zwanzig Jahren Abwesenheit verdiene ich heute denselben Lohn wie mit 30 Jahren. Mein ältester Sohn, am Anfang seiner Laufbahn, verdient fast gleich viel wie ich."

Erstmals überhaupt haben wir eine Revision auf dem Tisch, die bestehende Renten infrage stellt. Das ist ein Skandal. Besitzstandswahrung für alle laufenden Renten ist zwingend. Wenn die Rahmenbedingungen geändert werden sollen, dann muss das längerfristig bekannt sein, damit sich Paare entsprechend organisieren können. Darum muss diese Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen werden.

Ich schliesse mit den Worten der E-Mail-Schreiberin: "Das ist eine Ungerechtigkeit und ein tiefer Verrat. Die Abschaffung der Witwenrente bedeutet, jene zu bestrafen, die bereits das Gewicht von Trauer, Kindern, Haushalt und Wiederaufbau getragen haben. Es bedeutet, sie noch mehr zu schwächen."

Ich bitte Sie, diese Worte beim Entscheid zu berücksichtigen und dieses Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen.