Lexipedia

Burkart Thierry · Ständerat · 2025-09-24

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Artikel 1 betrifft den Zweck und Geltungsbereich des Investitionsprüfgesetzes. Artikel 1 Absatz 1 wurde vom Nationalrat in abgeänderter Fassung mit 140 zu 49 Stimmen angenommen. Die Kommission beantragt Ihnen mit einer Mehrheit von 11 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Fassung des Bundesrates zu übernehmen.

Die explizite Erwähnung der Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen gemäss Beschluss des Nationalrates ist gemäss Kommissionsmehrheit unnötig, denn Versorgungsanliegen werden mit der bundesrätlichen Vorlage bereits angemessen berücksichtigt. Mit der Fassung des Nationalrates ergäbe sich eine Erschwernis bei der internationalen Rechtfertigung betreffend die völkerrechtlichen Verpflichtungen, denn die Ausnahmebestimmungen in den internationalen Abkommen, auf die sich die Vorlage stützt, beziehen sich explizit auf den Schutz der öffentlichen Ordnung und der wesentlichen Sicherheitsinteressen. Beim Zweckartikel dieses Gesetzes lehnte sich der Bundesrat daher eher eng an die Formulierungen dieser Ausnahmebestimmungen an. Es ist aber anerkannt, dass die Formulierung gemäss Entwurf des Bundesrates auch eine angemessene Berücksichtigung der Versorgungssicherheit erlaubt. Mit der Ergänzung des Nationalrates würden wir uns von der internationalen Handhabung entfernen.

Erlauben Sie mir noch den Hinweis auf die Kohärenzgründe: Wenn Sie der Mehrheit folgen würden, würde die Änderung auch für Artikel 4 Absatz 1 gemäss Fassung des Bundesrates gelten, denn dort wird gemäss Beschluss des Nationalrates ebenfalls auf die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen verwiesen.

Die Minderheit war der Auffassung, es sei dem Nationalrat zu folgen. Die Präzisierungen würden Klarheit bezüglich des Zwecks schaffen. Es müsse dort angesetzt werden, wo die Funktionsweise der Gesellschaft und der Wohlstand der Bevölkerung bedroht seien.