Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-09-24
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Mit der Vorlage zur Reform der Hinterlassenenrenten haben wir die Chance, ein mittlerweile aus der Zeit gefallenes Sozialversicherungssystem endlich zu verbessern, und zwar so, dass nicht nur ein Familienmodell, das traditionelle Ernährermodell, sondern alle Familien, unabhängig vom Zivilstand und Geschlecht der hinterlassenen Person, abgesichert werden.
Wir sichern heute nicht mehr bedarfsgerecht ab. Gemäss der aktuellen Gesetzgebung haben auch kinderlose Witwen Anspruch auf eine lebenslange Rente. Witwer hingegen erhalten nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes eine solche Rente. Diese Regelung beruht auf einem nicht mehr zeitgemässen Ernährermodell, gemäss dem sich alle Frauen standardmässig zuhause um ihre Kinder und den Haushalt kümmern, während die Männer die Brötchen verdienen. Die Zeiten und das Rollenbild der Frau haben sich zum Glück geändert. Es ist deshalb aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar, dass hinterlassene Personen aufgrund ihres Geschlechtes bei der Hinterlassenenrente ungleich behandelt werden. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine Absicherung zielgerichtet sein soll, wenn die Hinterlassenenrente an den Zivilstand gekoppelt ist. Der Revisionsbedarf ist deshalb aus Sicht der Grünliberalen absolut unbestritten.
Mit dieser Reformvorlage gibt sich die Schweiz ein faires, modernes System von Hinterlassenenrenten. Die Ausrichtung dieser Renten soll neu nicht mehr an den Zivilstand gekoppelt sein, sondern an die Kinderbetreuungs- und Erziehungszeit des hinterlassenen Elternteils, egal, ob die Eltern vor dem Tod eines der Elternteile verheiratet waren oder nicht. Damit [PAGE 1795] wird das Wohl von hinterbliebenen Kindern in den Mittelpunkt des Systems der Hinterlassenenrenten gerückt.
Mit der zweijährigen Übergangsrente bei Verwitwung zur Unterstützung von Hinterbliebenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder wurde eine pragmatische und gangbare Lösung gefunden, die die oft auftretenden kurzfristigen Einkommenseinbussen nach dem Tod des Ehepartners auffängt. Gleichzeitig wird mit dieser Lösung anerkannt, dass ohne unterhaltsberechtigte Kinder mittelfristig die Wiederaufnahme einer Anstellung möglich und auch zumutbar ist.
Weiter wurden gute Absicherungen für den Schutz von älteren armutsgefährdeten Witwen sowie für die Sicherung von bestehenden Witwenrenten gefunden. Bei letzterem Punkt hat Ihre Kommission gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf zugunsten von heute bereits verwitweten Personen nachgebessert. Wer Kinder hat, soll keine Renten verlieren.
Aus Sicht der Grünliberalen Fraktion ist die Reform eine längst überfällige Anpassung an moderne Rollenbilder und ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Ich bitte Sie, die Vorlage zu unterstützen.
Erlauben Sie mir noch einige Sätze zu einer möglichen Verknüpfung mit der Initiative der Mitte zur Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare. Aus Sicht der Grünliberalen ist die Initiative ein teures Geschenk an ältere, auch gut situierte Ehepaare auf Kosten der jüngeren arbeitenden Bevölkerung. Der aktuell geltende Ehepaarplafond lässt sich materiell gut begründen. Ehepaare haben nämlich gegenüber Konkubinatspaaren im Gegenzug auch viele Vorteile in der AHV, namentlich das Beitragsbefreiungsprivileg, den Verwitwetenzuschlag, das Einkommenssplitting und die Vorteile im Rahmen der Hinterlassenenrenten. Die Summe der Privilegien beläuft sich auf beinahe 500 Millionen Franken pro Jahr. Nur den Plafond abzuschaffen, ohne diese Privilegien für Ehepaare anzutasten, hätte eine komplett einseitige Privilegierung von Ehepaaren in der AHV zur Folge. Es würde zudem die finanzielle Situation der AHV weiterhin verschlechtern und zu einer zusätzlichen Belastung der arbeitenden Bevölkerung durch Steuern und Abgaben führen. Die Grünliberale Fraktion lehnt die Initiative also klar ab.
Will man den Rentenplafond teilweise oder ganz aufheben, sollte dies bitte generationengerecht gestaltet sein. Generationengerecht heisst, dass keine aktuellen Renten von einem höheren Plafond profitieren können, nachdem sie schon ein Leben lang von Vorteilen wie dem Versicherungsschutz durch die Hinterlassenenrente oder dem Beitragsbefreiungsprivileg profitiert haben. Und es bedeutet, dass wir Privilegien für Jahrgänge abbauen, denen auf der anderen Seite eine stufenweise Plafonderhöhung gewährt wird. Mehr dazu werden wir im Zusammenhang mit der Diskussion zu Block 2 ausführen.
Die Grünliberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und die Verbesserungen weitertragen, die wir als wichtig erachten. Es braucht keine Rückweisung, um diese offenen Forderungen zu debattieren.