Burkart Thierry · Ständerat · 2025-09-24
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zuerst einen prozeduralen Hinweis: Diese Abstimmung gilt auch für alle in der Klammer aufgeführten Bestimmungen. Deshalb werden diese Mehrheit und diese Minderheit auch bei all diesen Bestimmungen aufgeführt, was die Lesbarkeit der Fahne erschwert. Ich mache einfach darauf aufmerksam, dass es Bestimmungen gibt, wo sowohl in der Mitte als auch rechts auf der Fahne die Mehrheit und die Minderheit aufgeführt sind. Damit es nicht verwirrlich ist: Das, was die Mehrheit und die Minderheit rechts auf der Fahne betrifft, wird jetzt beschlossen und das, was die Mehrheit und die Minderheit in [PAGE 1030] der Mitte der Fahne betrifft, jeweils bei der konkreten Bestimmung.
Erlauben Sie mir ganz kurz eine kleine Replik an meinen Vorredner. Natürlich ist es nicht im liberalen Sinne, wenn die USA sich mit 10 Prozent an einem Chip-Unternehmen beteiligen, aber darauf hat die Schweiz grundsätzlich keinen Einfluss - auch nicht mit diesem Investitionsprüfgesetz. Das steht hier nicht zur Debatte.
Heute müssen wir folgende Frage beantworten: Möchten wir eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf jeden ausländischen Investor, der in der Schweiz investieren möchte, sofern die Schwellenwerte, über die wir später noch sprechen werden, überschritten sind? Wollen wir den Bund dazu verpflichten, diese Stellen bei der Verwaltung einzurichten, was natürlich entsprechende Folgen für den Personal- und Finanzbedarf hat? Oder schränken wir es auf staatliche Investoren ein und geben dem Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 die Möglichkeit, es auszudehnen, wenn gewisse Vorfälle vorkommen, wenn gewisse Rahmenbedingungen gegeben sind, so wie sie mein Vorredner auch erwähnt hat? Wollen wir das starre Konzept des Nationalrates - jede Investition muss immer geprüft werden - oder die Fassung der Mehrheit der WAK, die es auf staatliche Investoren einschränkt, mit der Möglichkeit, dass der Bundesrat den Geltungsbereich gemäss Artikel 3 Absatz 3 auch auf weitere Kategorien ausdehnen kann? Das ist die Frage, die zu beantworten ist.
Die Kommission hat klar zugunsten der Variante des Bundesrates entschieden.