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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-09-24

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Aeschi abzulehnen. Bei der Hinterlassenenrente eine Diskussion zur Familien- und Zivilstandspolitik zu führen, lehnen wir ab. Ein Todesfall des Partners oder der Partnerin und der Verlust eines Elternteils sind, unabhängig vom Zivilstand und vom Geschlecht, eine grosse emotionale und finanzielle Herausforderung. Die Grüne Fraktion unterstützt deshalb die Minderheit Piller Carrard. Es kann nicht sein, dass einem Elternteil, der Kinder betreut hat und der im Zeitpunkt, in dem das jüngste Kind 25 Jahre alt ist, vielleicht 57 oder jünger ist, die Rente gestrichen wird. Sie alle wissen, wie schwierig es ist, mit 57 Jahren noch einen Job zu finden.

Aus dem gleichen Grund unterstützt die Grüne Fraktion die Minderheit Meyer Mattea, die für solche Fälle fordert, dass das Alter der anspruchsberechtigten hinterlassenen Person zumindest bei 55 Jahren angesetzt wird. Stellen Sie sich vor: Sie verlieren Ihren Lebenspartner und erhalten die Witwen- oder Witwerrente, und ein paar Jahre später stirbt auch noch Ihr Kind, z.[NB]B. an Krebs, nachdem Sie es bis zum Tod mehrere Jahre lang betreut haben. Sie erleiden also gleich zwei Todesfälle in Ihrer Kernfamilie. Die Mehrheit der Kommission möchte nun, dass die Hinterlassenenrente der Witwe oder des Witwers sechs Monate nach dem Tod ihres bzw. seines Kindes gestrichen wird. Wenn schon der Mehrheit der SGK-N das Herz verloren gegangen ist, dann bitte ich doch zumindest Sie hier im Saal darum, Herz zu zeigen und die Minderheit zu unterstützen, sodass der hinterbliebene Elternteil wenigstens noch bis 24 Monate nach dem Tod des Kindes die Hinterlassenenrente bekommt.

Weiter unterstützt die Grüne Fraktion die Minderheit Prelicz-Huber, die bei der Übergangsrente eine Erhöhung von zwei auf drei Jahre beantragt. Dies entspricht bereits der Regelung für die BVG-Rente. Kreieren wir nicht eine neue Ungleichheit zwischen BVG und AHV, das verwirrt nur. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Prelicz-Huber zu unterstützen.

Die Grüne Fraktion unterstützt auch die Minderheit Piller Carrard, die die Rentenhöhe ab dem Bezug der Altersrente garantiert. Sie wissen, dass wir die Verfassung, die eine existenzsichernde Altersrente verlangt, schon heute nicht einhalten.

Im Weiteren unterstützt die Grüne Fraktion die Minderheit Porchet zur Mindestgarantie bezüglich Höhe der Renten.

Ebenfalls unterstützen wir den Minderheitsantrag Marti Samira, der die heutigen Leistungen zugunsten der Hinterlassenen schützt und bisheriges Recht für diese gewähren möchte.

Die Grüne Fraktion unterstützt zudem den Minderheitsantrag Meyer Mattea, der in den Übergangsbestimmungen vorsieht, dass für Frauen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der heute diskutierten Gesetzesrevision das 50.[NB]Altersjahr vollendet haben, weiterhin das bisherige Recht gilt.

Ebenfalls unterstützen wir die Minderheit Piller Carrard, die für Frauen unter 50 in einer Übergangszeit neue Renten fordert.

Den Minderheitsantrag Aeschi zum steuerbaren Einkommen lehnen wir ab. Im Vergleich zur Mehrheitsvariante wäre das eine weitere finanzielle Verschlechterung für die Hinterbliebenen.

Besten Dank für Ihre Stimme zugunsten von hinterbliebenen Frauen, Männern und Kindern.