Burkart Thierry · Ständerat · 2025-09-24
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Vorab erlaube ich mir der guten Form halber einen prozeduralen Hinweis, auch in Erwartung dessen, dass man wahrscheinlich mehrheitlich anders abstimmen wird. Hier also der Hinweis zur Gesamtabstimmung: Sollte der Ständerat den Entwurf in der Gesamtabstimmung gemäss Antrag der Kommission ablehnen, so kommt dies einem Nichteintreten gemäss Artikel 74 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes gleich. Es bestünde dann zwischen den Räten eine Differenz bezüglich Eintreten. Damit wären für den Nationalrat alle Fragen wieder offen. Das ist der prozedurale Hinweis.
Erlauben Sie mir, jetzt noch die Gründe aufzuführen, weshalb die Mehrheit der Kommission in der Gesamtabstimmung für Ablehnung votiert hat, allerdings knapp, mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es sind fünf Gründe:
1.[NB]Die bestehenden Schutzmechanismen reichen gemäss der Kommissionsmehrheit aus. Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist bereits heute durch ein robustes Netz von Gesetzen und Regulierungen geschützt. Die Eigentumsverhältnisse in strategisch wichtigen Sektoren werden durch bestehende Instrumente wie das Wettbewerbs-, das Börsenrecht usw. wirksam kontrolliert. Zudem befinden sich kritische Infrastrukturen häufig in staatlichem Besitz; die Debatte dazu haben wir geführt. Die Schweiz kennt bereits heute höhere Investitionsschranken als der Durchschnitt der OECD-Staaten.
2.[NB]Es gibt kein wirkliches Problem. Die Hauptgefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind nicht legale Firmenübernahmen aus dem Ausland, sondern illegale Aktivitäten wie Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage. Bisher sind in der Schweiz keine Fälle bekannt, in denen Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet hätten; eine solche Gefährdung ist das, was nach diesem Gesetz geprüft werden müsste. Beispiele wie Syngenta oder Gategroup rechtfertigen keine staatlichen Eingriffe. Die Alternative zur Übernahme von SR Technics wäre vielleicht seinerzeit nach dem Swissair-Grounding deren Konkurs gewesen. Und die UBS, wir haben es ebenfalls gehört, ist bereits heute in ausländischen Händen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Investitionskontrollen selten zu Verboten geführt haben. Statt Investitionskontrollen sind gezielte Massnahmen zur Cyberabwehr usw. erforderlich. Auch das ist ein Thema, das hier in unserem Rat immer wieder auftaucht. Es gibt keine Hinweise auf eine Bedrohung der Schweiz durch Firmenübernahmen.
3.[NB]Die Vorlage führt zu unnötigen Kosten und zu Bürokratie, die der Mittelstand bezahlen muss. Die Investitionsprüfung verursacht einen erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen. Hier kann man natürlich darauf verweisen, dass das Parlament bereits schlimmere Gesetze verabschiedet hat. Das ist wohl der Fall, macht es aber nicht besser. Die Regulierungsfolgenabschätzung im Auftrag des SECO geht in einem mittleren Szenario von jährlich etwa 45 zu erwartenden Prüfungen aus, bei etwa sieben benötigten Vollzeitstellen und totalen Arbeitskosten von rund 1,2 Millionen Franken. Ein Resultat hat diese Abschätzung nicht ergeben, aber ich prognostiziere das Resultat null - es wird wahrscheinlich keine Intervention geben müssen. Das führt zu unnötiger Bürokratie und Kosten für die Unternehmen. Schädlich ist dies auch für unser Land, und bezahlen muss es schliesslich der Mittelstand, wohl über höhere Abgaben und allenfalls auch Steuern.
4.[NB]Die Investitionskontrollen schaffen Unsicherheit und schaden der Standortattraktivität der Schweiz. Als eine der grössten Auslandsinvestorinnen der Welt riskiert die Schweiz Retorsionsmassnahmen anderer Länder. Was wir hier tun, ist nichts anderes als das Aufstellen von dem, was man gemeinhin als nichttarifäre Handelshemmnisse bezeichnet. Die Schweiz ist aber auf ausländische Investoren angewiesen, und die Schweiz investiert viel im Ausland. Der offene Kapitalmarkt gehört zu den wichtigsten Standortvorteilen des Landes. [PAGE 1038]
5.[NB]Schliesslich handelt es sich um einen starken Eingriff in kantonale Kompetenzen. Die Ansiedlung ausländischer Unternehmungen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Eine Investitionskontrollbehörde des Bundes greift in diese Kompetenz ein. Es wird auch dort in die Kompetenz der Kantone eingegriffen, wo - Kollege Schmid hat es ausgeführt - die Kantone oder allenfalls die Gemeinden selbstständig entscheiden können und wollen. Es ist daher unsinnig, dass der Bund solche demokratischen Entscheide nachher noch mit einer Verwaltungsbehörde überprüft.
Namens der Mehrheit bitte ich Sie um Ablehnung der Vorlage in der Gesamtabstimmung.