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Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-09-24

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag mit dem Vorschlag einer stufenweisen Aufhebung des Plafonds für neue Renten ist eine valable Variante. Eine stufenweise Aufhebung des Plafonds bedeutet einerseits tiefere Kosten als bei allen anderen Anträgen, über die wir jetzt im Block 2 befinden, und andererseits auch eine klar günstigere Variante im Vergleich zum Mehrheitsantrag, weil man nach der Einführung nicht von einem Jahr auf das andere die vollen höheren Ausgaben zu stemmen hat.

Eine stufenweise Anhebung des Plafonds über mehrere Kohorten macht die ganze Sache generationengerechter. Wieso? Weil die Generationen, die heute in Rente kommen, bereits ihr ganzes Ehe- und/oder Erwerbsleben von einem Teil der Privilegien profitiert haben, namentlich von der Versicherungsleistung der Witwenrente sowie von der Beitragsbefreiung. Es wäre unfair, wenn für diese Generation, die von diesen Privilegien profitiert hat, keine Beschränkung der Maximalrente durch einen Plafond gelten würde. Das auszugleichen, verstehen wir unter Generationengerechtigkeit. Ausserdem ist es wahrscheinlich schwierig, der Bevölkerung zu erklären, warum es eine so krasse Schwelle gibt. Wenn man im Jahr X pensioniert wird, dann hat man für den Rest des Lebens einen Plafond von 150 Prozent. Wenn man im Jahr darauf pensioniert wird, dann hat man für den Rest des Lebens keinen Plafond mehr. Das könnte als unfair angesehen werden.

Im Sinne eines konkreten Vorschlags würden wir gerne eine Übergangszeit von zehn Jahren vorschlagen. In dieser Zeit würde der Plafond jeweils Jahr für Jahr um 5 Prozentpunkte angehoben werden. Gleichzeitig würde der Verwitwetenzuschlag für Neurentner ganz aufgehoben werden. Wer jedoch schon eine AHV- oder eine IV-Rente bezieht und dann verwitwet, soll weiterhin für den Zuschlag berechtigt sein. Hier gilt die Besitzstandswahrung; das ist ganz wichtig. Ebenso nicht betroffen sind aktuell ausgerichtete Zuschläge. Dieser Systemwechsel soll ausschliesslich für Neurentner gelten. Wer heute bereits eine Rente bezieht, wäre nicht betroffen. Bestehende Ansprüche und Vorteile bleiben bestehen. Es handelt sich also nicht um einen Rückschritt für heutige Pensionierte, sondern um eine faire Neuregelung für kommende[NB]Generationen.[NB]Es[NB]handelt sich hierbei um einen Vorschlag, welcher die finanzielle Vernunft mit mehr Gerechtigkeit verbindet.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.