Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-18
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Ich stelle fest, dass einige Missverständnisse vorliegen. Schauen Sie auf der Fahne auf Seite 7 die Version des Ständerates zu Artikel 8a an: Der Ständerat hat in Artikel 8a die wissenschaftlichen und ethischen Anforderungen festgelegt. Wir in der WBK haben eine Trennung vorgenommen und gesagt: Wir wollen die Bewilligungspflicht für die Forschung an embryonalen Stammzellen und die Bewilligung für die Verbesserung der Gewinnung von embryonalen Stammzellen in zwei Artikel aufteilen: Das ist Artikel 8, über den wir vorhin abgestimmt haben, und jetzt sind wir bei Artikel 8a. Es stellt sich nun die Frage, wo die wissenschaftlichen und ethischen Anforderungen angesprochen werden sollen. Diese Frage ist nicht hier in Artikel 8a in der Version der WBK zu regeln, sondern diese Anforderungen finden Sie in Artikel 14. Wenn Sie also über das Subsidiaritätsprinzip befinden wollen, in zustimmendem oder in ablehnendem Sinne, dann gehört das in Litera b von Artikel 14. Hier, an dieser Stelle, wo es um die Bewilligungspflicht geht - Stammzellengewinnungsverfahren zu verbessern, das kann man nur mit embryonalen Stammzellen machen -, macht es keinen Sinn.
Darum empfiehlt Ihnen die Mehrheit, die Subsidiarität hier zu streichen. Sie kommt in Artikel 14; dort können Sie den Nagel einschlagen, aber nicht hier. Hier ist der falsche Ort dafür.