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Marti Samira · Nationalrat · 2025-09-24

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Wir diskutieren heute mit der Hinterlassenenrente eine grosse Reform der Altersvorsorge. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte diese schrittweise zivilstandsunabhängig machen. Leider schlägt das Konzept der Mehrheit vor, dies in erster Linie mit einer Anpassung gegen unten zu vollziehen. Wichtige sozialpolitische Sicherheiten sollen ersatzlos gestrichen werden. Darunter leiden einmal mehr vornehmlich die Frauen in unserem Land.

Dazu gehört auch der Antrag, den Verwitwetenzuschlag abzuschaffen. Altersarmut ist in der Schweiz nach wie vor ein weibliches Phänomen. Frauen laufen im Alter deutlich stärker Gefahr, am oder sogar unter dem Existenzminimum zu leben, vor allem, wenn sie alleinstehend sind. Das sieht man sehr deutlich in den Statistiken der Ergänzungsleistungen (EL). Während Verheiratete nur zu 6 Prozent EL beziehen, ist es bei den ledigen Frauen jede fünfte und bei den geschiedenen sogar jede vierte Frau, die im Pensionsalter auf EL angewiesen ist. Der Grund ist offensichtlich: Die Frauen haben einen grossen Teil der unbezahlten Sorge-, Familien- und Hausarbeit geleistet und entsprechende Lücken in der Altersvorsorge. Bei den Verwitweten ist die EL-Bezugsquote von rund 15 Prozent doch deutlich besser. Der Grund dafür ist der Verwitwetenzuschlag. Dank diesem Zuschlag haben die verwitweten Frauen eine stabilere Rente. Sie ist zwar nach wie vor bescheiden, stellt aber doch eine relevante Unterstützung und vor allem eben auch ein gesichertes Einkommen ohne Abhängigkeit von den Ergänzungsleistungen dar. Wenn Sie diesen Zuschlag nun streichen, entziehen Sie den Betroffenen die absolut notwendige soziale Sicherheit und drängen sie in die Ergänzungsleistungen.

Oft wird mit den gesellschaftlichen Verhältnissen argumentiert, die sich offenbar geändert haben sollen. Jeder und jede sei heute seines bzw. ihres eigenen Glückes Schmied. Das geht, mit Verlaub, brutal an den Realitäten der Familien in unserem Land vorbei. Gerade der Verlust des Ehemanns oder der Ehefrau wird auch in Zukunft massive finanzielle Einbussen nicht nur im Erwerbsalter, sondern eben auch im Rentenalter mit sich bringen. Nach dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin müssen sich Verwitwete mit viel Bürokratie herumschlagen, zeitgleich oft rund um die Uhr die Kinder umsorgen, die nach dem Verlust des Elternteils besonders sensibel sind und einer besonders intensiven Betreuung bedürfen. Obwohl sich viele Betroffene erschöpft und wie gelähmt fühlen, auch wegen des für sie selbst grossen Verlusts aufgrund des Todes des Partners oder der Partnerin, bleibt kaum Zeit für Erholung und für Trauer.

Im Übrigen geht es hier auch um das Kindeswohl. Im Schnitt verlieren in der Schweiz pro Tag fünf Kinder einen Elternteil. Hunderte hinterbliebene Mütter und Väter leisten Ausserordentliches, um ihren Kindern trotz dieses heftigen Schicksals alles für eine gute Zukunft mitgeben zu können. Es hat einen Einfluss auf die Gesundheit nicht nur des hinterbliebenen Elternteiles, sondern eben auch auf jene der Kinder, wie viel Zeit, wie viel Energie und wie viel Präsenz vorhanden[NB]ist[NB]und[NB]wie[NB]viel[NB]Energie eben auch für die Bewältigung von Existenzängsten und der Erwerbsarbeit aufgewendet werden muss.

Klar ist, dass diese belastende Situation in jedem Fall und unweigerlich zu starken Einbrüchen bei der Erwerbsarbeit führen wird, wenn vielleicht auch nicht über viele Jahrzehnte hinweg, aber es wird Auswirkungen in der Vorsorge mit sich bringen. Das wird sich, und da müssen wir ehrlich sein, auch in einer Welt mit grösserer Gleichstellung nicht ändern. Darum ist der Verwitwetenzuschlag auch in Zukunft als kleiner Ausgleich dieser prekären Situation absolut notwendig.

Zu meiner zweiten Minderheit: In Artikel 35 geht es um den Plafond der Renten für Ehepaare. Die Mehrheit der Kommission will ihn vollständig aufheben, allerdings nur für Neurenten. Das macht aus unserer Sicht aus zwei Gründen absolut keinen Sinn: Erstens ist diese Massnahme extrem teuer und eher ineffizient, weil die höchsten Einkommensklassen am stärksten davon profitieren werden. Zweitens ist es auch keine geeignete Massnahme als Gegenvorschlag zur Initiative der Mitte, die den Plafond für alle Rentnerinnen und Rentner abschaffen möchte - da schaue ich in Richtung FDP-, Grünliberale und SVP-Fraktion. Es ist klar, mit diesem Vorschlag werden die heutigen Rentnerinnen und Rentner leer ausgehen. Die Idee, dass damit eine Volksabstimmung gewinnbar sei, ist leider realitätsfremd. Der Vorschlag schafft neue Ungerechtigkeiten zwischen den Pensionierten und den Erwerbstätigen.

Mein Vorredner hat es erwähnt: Die Schwellen, die auch in seinem Minderheitsantrag vorhanden sind, schaffen falsche Anreize und sind eine Ungerechtigkeit, die dann über Jahrzehnte bestehen bleibt. Viel sinnvoller ist unser Vorschlag: eine Erhöhung des Plafonds auf 175 Prozent. Das ist langfristig günstiger und auch zielgerichteter. Davon würden alle Ehepaare profitieren; das sind heute rund 43 Prozent der Rentnerinnen und Rentner. Alle würden höhere Renten bekommen, aber nur rund 231[NB]000 Ehepaare wären vollständig von der Plafonierung befreit. Es wären dann insgesamt 64 Prozent der Ehepaare, die keine plafonierten Renten mehr hätten. Damit erreichen wir den Mittelstand und die unteren Einkommensklassen viel eher und geben nicht unnötig Geld aus für diejenigen am oberen Rand der Einkommensverteilung, die bereits sehr gut abgesichert sind. Davon würden auch alle profitieren, nicht nur die heute Erwerbstätigen, sondern auch die Pensionierten. Es wäre gleichzeitig zielgerichteter und langfristig günstiger. [PAGE 1813]