Egger Mike · Nationalrat · 2025-09-24
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen heute die Haltung der Mehrheit der Kommission zur Initiative des Kantons Solothurn erläutern. Die Initiative verlangt, dass das Raumplanungsgesetz und/oder das Umweltschutzgesetz so anzupassen ist, dass bei Vorhaben mit gewichtigen kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Raum und Umwelt auf Verlangen eines Nachbarkantons zwingend ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Der Kanton Solothurn begründet sein Begehren damit, dass unterschiedliche Schwellenwerte in den Kantonen, zum Beispiel bei der Definition von verkehrsintensiven Anlagen, zu Ungleichbehandlungen führen können. Dies sei besonders dann problematisch, wenn Projekte über Kantonsgrenzen hinweg wirken, etwa bei Logistikvorhaben, Windkraftanlagen oder grossen Einkaufszentren. Solothurn möchte, dass Nachbarkantone in solchen Fällen ein eigenes Richtplanverfahren einleiten können. [PAGE 1840]
Die Kommission anerkennt die besonderen raumplanerischen Herausforderungen im Mittelland und die starke Verflechtung der Kantone. Gleichwohl ist die Mehrheit der Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen bereits heute ausreichende Instrumente zur Koordination unter den Kantonen vorsehen. Artikel 7 des Raumplanungsgesetzes verpflichtet beispielsweise die Kantone, mit dem Bund und mit Nachbarkantonen zusammenzuarbeiten. Artikel 12 des Raumplanungsgesetzes ermöglicht es den Kantonen, unter Aufsicht des Bundesrates ein Bereinigungsverfahren einzuleiten, wenn keine Einigung zustande gekommen ist. Vor der Genehmigung von Richtplänen werden zudem Nachbarkantone ohnehin vom Bund angehört. Weiter ist richtig, dass diese Schwellenwerte von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgestaltet sind, weil ja auch jeder Kanton andere Gegebenheiten hat. Der Richtplan ist ein Instrument des Kantons, der den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Kantons Rechnung trägt. Es ist ein Unterschied, ob ein grosses Einkaufszentrum zum Beispiel im Kanton Zürich oder im Kanton Uri erstellt wird. Und genau deshalb macht es eben Sinn, hier nicht einfach eine Zahl für die ganze Schweiz festzulegen, sondern individuell auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen.
Damit sind aus Sicht der Kommissionsmehrheit die Interessen der betroffenen Kantone genügend abgesichert. Die Mehrheit sieht deshalb auch keinen Handlungsbedarf und unterstützt den Entscheid des Ständerates, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission teilt diese Einschätzung nicht. Sie erachtet die unterschiedlichen Schwellenwerte, wie ausgeführt wurde, als problematisch und will im bestehenden System einen blinden Fleck beseitigen. In der Gesamtabstimmung beschloss die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit ist davon überzeugt, dass das geltende Raumplanungsgesetz die nötige Flexibilität und gleichzeitig wirksame Koordinationsmassnahmen beinhaltet und dies alles gut abdeckt. Eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung, wie sie der Kanton Solothurn fordert, würde das System verkomplizieren, ohne einen echten Mehrwert zu schaffen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.