Germann Hannes · Ständerat · 2025-09-25
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-25
Wortprotokoll
Permettez-moi de m'exprimer ici au sujet de l'interpellation que j'ai déposée à la suite de l'approbation des forfaits ambulatoires au 1er janvier 2026. Oui, il est vraiment temps que nous introduisions des forfaits adaptés dans le domaine ambulatoire. C'est notre volonté politique déclarée, et c'est pourquoi nous avons également développé des bases légales en conséquence.
Allerdings - ich hatte ja zur Thematik bereits eine Motion eingereicht - manifestieren sich Mängel, die meines Erachtens mehr als störend sind. Deshalb führe ich in meiner Interpellation aus, dass die per 1.[NB]Januar 2026 zur Anwendung kommende Tarifstruktur für ambulante Pauschalen die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, also die WZW-Kriterien, sowie der Transparenz und Sachgerechtigkeit eben nicht erfüllt.
Ein Hauptkritikpunkt ist, dass in bereits fehlerhaften Pauschalen zusätzlich Medikamentenpreise eingerechnet sind. Das wird Folgen haben, die wir heute noch kaum abschätzen können. Es ist davon auszugehen, dass besonders innovative Medikamente, die preislich mitunter aus nachvollziehbaren Gründen teurer sind, nicht mehr zur Anwendung kommen werden, dies aus einem simplen Grund: Kein Arzt, keine Ärztin, der oder die nun im Rahmen ambulanter Pauschalen behandeln muss, wird Medikamente einsetzen wollen, deren Kosten er oder sie nachher aus dem eigenen Sack bezahlen müsste. Kein Arzt wird dies tun. Er wird dies nicht tun, weil die Pauschale nicht kostendeckend ist; es versteht sich also von selbst. Das neue System ist statt innovationsfördernd geradezu innovationshemmend, mit entsprechenden negativen Folgen für die Patientinnen und Patienten.
Der Bundesrat gibt in seiner Antwort zu, dass dieses Fehlkonstrukt bei zehn Pauschalen offensichtlich ist. Es wäre konsequent, wenn der Bundesrat hier nun einen Schritt weiter gehen und die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) auffordern würde, bei der anstehenden Weiterentwicklung der Pauschalen dafür zu sorgen, dass eine Korrektur erfolgt.
Nun, was ist zu tun? Bekannterweise sind heute ausschliesslich die Leistungserbringer Aktionäre der OAAT, welche diese Pauschalen konzipiert hat und nun auch weiterentwickelt. Die gesamte Pharmabranche ist zwar ebenfalls von den Pauschalen betroffen, kann aber nicht mitreden.
Wir wissen, dass die Pauschalen von heute 13 Prozent der anfallenden Kosten schon bis ins Jahr 2028 auf 34 Prozent ausgeweitet werden sollen. Aber, Frau Bundesrätin, sollen wir nun wirklich sehenden Auges die Fehler von heute auf ein Drittel des gesamten Kostenvolumens ausweiten?
Falsch konzipierte Fallpauschalen haben Folgen für die Qualität der Versorgung und für die Prämienzahlenden. Es geht nicht an, diese Fehler erst in ein paar Jahren zu korrigieren, wenn der Schaden schon längst angerichtet ist. Nein, es gilt, jetzt sicherzustellen, dass die ambulanten Pauschalen auch wirklich praxistauglich sind und die Realität der [PAGE 1048] medizinischen Versorgung abbilden. Darum ist im Minimum sicherzustellen, dass die Pharmabranche bei der Konzeption künftiger Pauschalen ein Antragsrecht erhält. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann müssen wir uns eingestehen, dass wir Innovation und möglicherweise lebenserhaltende Therapiemöglichkeiten dem Kostendiktat unterordnen, und das kann und darf nicht sein.
Allenfalls ist nun zu prüfen, wie solche wichtigen Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene verankert werden. Wahrscheinlich wäre hier ein klarer Auftrag an den Bundesrat richtig. Es wäre sicher zielführend, wenn wir dies dann auch in der Kommission aufnehmen würden, etwa mit einer entsprechenden Motion, die ich mir hiermit vorbehalte. Ich werde das aber, wenn überhaupt, direkt in der Kommission einbringen. Danke, Frau Bundesrätin.